Hückeswagener können sich bis 30. April bewerben Stadt sucht Interessenten fürs Schöffenamt

Hückeswagen · Interessierte Hückeswagener können sich bis zum 30. April bewerben. Im Herbst trifft das Amtsgericht eine endgültige Entscheidung. An welche Bedingungen die Bewerbung geknüpft ist.

Vor Gericht entscheiden mitunter auch Schöffen mit. Die Ehrenamtler sind den Berufsrichtern gleichberechtigt und ebenso unabhängig.

Vor Gericht entscheiden mitunter auch Schöffen mit. Die Ehrenamtler sind den Berufsrichtern gleichberechtigt und ebenso unabhängig.

Foto: dpa-tmn/Friso Gentsch

Wer meint, dass an den Amts- und Landgerichten nur Berufsrichter für die Verurteilung oder Freisprechung von Angeklagten verantwortlich sind, der irrt. Stehen ihnen doch bei größeren Delikten Schöffen zur Seite – und damit ehrenamtliche Richter. Sie sind zudem grundsätzlich neben den Berufsrichtern gleichberechtigt und ebenso unabhängig. Während der Hauptversammlung üben sie das Richteramt in vollem Umfang und mit dem gleichen Stimmrecht wie die an der Verhandlung teilnehmenden Berufsrichter aus. Die Stadt Hückeswagen sucht nun wieder Männer und Frauen für die nächste fünfjährige Amtsperiode von 2024 bis 2028, die sich dieser Aufgabe stellen möchten. „Die Wahlperiode der aktuellen Schöffinnen und Schöffen geht in diesem Jahr zu Ende“, teilt Roland Kissau vom Ordnungsamt mit.

Wer dieses verantwortungsvolle und gesellschaftlich wichtige Amt ausüben möchte, können sich bis zum 30. April beim Fachbereich III (Ordnung und Bauen) der Stadtverwaltung melden. Diese erstellt zurzeit eine Vorschlagsliste aus der Zahl der wählbaren Hückeswagener, über die der Stadtrat dann in seiner Sitzung am 6. Juni entscheidet. Die endgültige Auswahl trifft der Schöffenwahlausschuss beim zuständigen Amtsgericht Wipperfürth im September / Oktober. „Wer nicht auf der Vorschlagsliste der Stadtverwaltung Hückeswagen steht, kann auch nicht zum Schöffen gewählt werden“, betont Kissau.

Ausüben können das Ehrenamt:

● Bürger mit deutscher Staatsangehörigkeit, wobei gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift vorausgesetzt werden,

● Bürger, die zu Beginn der Schöffenperiode am 1. Januar 2024 das 25., aber noch nicht das 70. Lebensjahr vollendet haben,

● Bürger, die mit Haupt- oder Nebenwohnsitz in Hückeswagen gemeldet sind,

● Bürger, bei denen keine Ausschlussgründe zur Bekleidung öffentlicher Ämter bestehen sowie

● Bürger, die nicht bereits zwei Wahlperioden als Laienrichterin beziehungsweise Laienrichter gewählt wurden (dies gilt nur für Schöffinnen und Schöffen in der Strafgerichtsbarkeit).

Wer sich für die ehrenamtliche Tätigkeit interessiert, findet auf der Internetseite der Stadtverwaltung einen Bewerbungsvordruck, in dem alle relevanten Daten angefragt werden. Für Rückfragen steht Roland Kissau unter Tel. 02192/88212 oder E-Mail an roland.kissau@hueckeswagen.de zur Verfügung.

www.hueckeswagen.de

(büba)
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