Hückeswagener können sich bis 30. April bewerben Stadt sucht Interessenten fürs Schöffenamt

Hückeswagen · Interessierte Hückeswagener können sich bis zum 30. April bewerben. Im Herbst trifft das Amtsgericht eine endgültige Entscheidung. An welche Bedingungen die Bewerbung geknüpft ist.

 Vor Gericht entscheiden mitunter auch Schöffen mit. Die Ehrenamtler sind den Berufsrichtern gleichberechtigt und ebenso unabhängig.

Vor Gericht entscheiden mitunter auch Schöffen mit. Die Ehrenamtler sind den Berufsrichtern gleichberechtigt und ebenso unabhängig.

Foto: dpa-tmn/Friso Gentsch
(büba)
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