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Amtsgericht Wipperfürth Unfallfolgen werden für Frau durch „Rosenkrieg“ heftig

Hückeswagen · Ein Unfall auf der Peterstraße hatte für eine 40-jährige Motorradfahrerin aus der Eifel weitaus größere Folgen, als gedacht. Ihr Noch-Ehemann hatte sie nämlich ins „offene Messer“ laufen lassen.

 Vor dem Amtsgericht Wipperfürth musste sich jetzt eine Bikerin verantworten,  die im vorigen Jahr auf der Peterstraße in einen Unfall verwickelt,aber nicht versichert war.

Vor dem Amtsgericht Wipperfürth musste sich jetzt eine Bikerin verantworten, die im vorigen Jahr auf der Peterstraße in einen Unfall verwickelt,aber nicht versichert war.

Foto: ddp

Wehe dem, der in einem Rosenkrieg verstrickt ist und dann auch noch irgendwelche Verbindungen zum Ex-Partner hat. . . Diese Erfahrung hatte eine 40-jährige Berufskraftfahrerin aus Daun machen müssen, die im vergangenen Jahr einen Motorradunfall auf der Peterstraße (B 237) in Hückeswagen hatte. Weil das Motorrad seit 2014 auf den Noch-Ehemann angemeldet war, der jedoch die Versicherungsprämien, die die 40-Jährige ihm bis zuletzt überwiesen hatte, nicht mehr an die Versicherung weitergeleitet hatte, war kein Versicherungsschutz mehr gegeben gewesen – weswegen sich die Frau nun mit einem Strafbefehl wegen Fahrens eines Kraftfahrzeugs ohne ausreichenden Versicherungsschutz konfrontiert sah und vor dem Amtsgericht Wipperfürth wiederfand.

Laut Anwalts der 40-Jährigen sei das jedoch nicht nachvollziehbar, da seine Mandantin die Beiträge stets überwiesen habe. „Die Beziehung ist sehr böse auseinandergegangen, man versucht sich gegenseitig zu schaden. Aber hier hat der Noch-Ehemann meine Mandantin schön ins offene Messer laufen lassen“, argumentierte der Rechtsanwalt. Seine Mandantin würde nun auf den rund 10.000 Euro Schaden sitzenbleiben. Außerdem habe sie das Motorrad aus Süddeutschland überführt – was sie jedoch nie getan hätte, wenn sie von dem fehlenden Versicherungsschutz gewusst hätte.

Die 40-Jährige musste vor dem Amtsgericht jedoch auch die Erfahrung machen, dass Unwissenheit nicht vor Strafe schützt. „An der Fahrlässigkeit der Handlung bekommen wir nichts gerüttelt“, betonte der Richter. Denn es gelte für die 40-Jährige, was auch für jeden anderen Verkehrsteilnehmer gelte: „Wenn ich mich mit einem Kraftfahrzeug in Bewegung setze, muss ich wissen, dass das auch versichert ist. Gerade, wenn hier so ein Rosenkrieg läuft, muss ich da besonders wachsam sein.“

Allerdings sei er anhand der Schilderungen des Rechtsanwalts durchaus dazu geneigt, an eine „Retourkutsche“ des Noch-Ehemanns der Angeklagten zu glauben. Daher sei er, nach Absprache mit der Staatsanwältin, bereit, das Verfahren gegen die Zahlung eines Betrags von 500 Euro an den Förderverein der Freiwilligen Feuerwehr Lindlar einzustellen. „Dann haben Sie auch keine Eintragungen im Zentralregister“, sagte der Richter. Der Rechtsanwalt und seine Mandantin stimmten dem umgehend zu.

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