Einwendungen bis 15. Juli möglich Neue Betuwe-Planungen für Praest liegen vor

PRAEST · DB Netz hat eine überarbeitete Version ihrer Planungen vorgelegt: Unter anderem sind ein neuer Zugang zum Haltepunkt sowie eine Rampe für Fußgänger und Radler an der Sulenstraße vorgesehen.

 Die Bahn hat ihre Pläne überarbeitet. Im Bild: Eine Darstellung der vorgesehenen Unterführung an der Broichstraße.

Die Bahn hat ihre Pläne überarbeitet. Im Bild: Eine Darstellung der vorgesehenen Unterführung an der Broichstraße.

Foto: Deutsche Bahn

Die überarbeiteten Pläne der DB Netz AG zum Betuwe-Abschnitt in Praest sind ab Dienstag, 2. Juni, im Emmericher Rathaus einzusehen. Aus dem so genannten „Deckblatt 2“ geht hervor, wie sich die Bahn den Bau des dritten Gleises parallel zuur vorhandenen Eisenbahnstrecke vorstellt. Das Planfeststellungsverfahren ist bereits beantragt.

Der rund 4,5 Kilometer lange Abschnitt beginnt etwa 250 Meter vor dem Bahnübergang „Kerstenstraße“ und verläuft anfangs parallel zur Bundesstraße B 8 nördlich des Biener Altrheins. Er endet hinter dem Ortsteil Vrasselt. Bis auf Höhe des Neubaugebiets „Praestsches Feld“ ist das dritte Gleis in Blickrichtung Emmerich südlich der vorhandenen Gleise vorgesehen. Im Bereich des Stadtteils Vrasselt bis zum Abschnittsende wird das Gleis nördlich der vorhandenen Trasse geführt.

Nach ersten Änderungen ist nun eine geradlinige Rampe als Unterführung für Fußgänger und Radfahrer an der Eisenbahnüberführung Sulenstraße sowie ein umgeplanter Zugang von der Raiffeisenstraße auf den neuen Bahnsteig am Haltepunkt vorgesehen. Zudem wurden die Konzepte zum Notfallmanagement und zur Streckensicherheit überarbeitet.

Die Texte und Zeichnungen sind auch unter www.emmerich.de/de/inhalt/oeffentlichkeitsbeteiligungen einzusehen sowie bis zum 1. Juli im Rathaus (Raum 225) montags bis freitags von 8.30 bis 12.15 Uhr, montags bis mittwochs von 14 bis 15.30 Uhr sowie donnerstags von 14 bis 18 Uhr. Terminabsprache: Nicole Hoffmann, Tel. 02822 751532, E-Mail: nicole.hoffmann@stadt-emmerich.de.

Einwendungen sind bis 15. Juli 2020 bei der Bezirksregierung oder bei der Stadt Emmerich möglich.

(bal)
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