CDU-Spendenskandal Pfahls gesteht gesundheiltiche Probleme

Augsburg (rpo). Holger Pfahls weigerte sich am Freitag, vor dem Vorsitzenden Richter Angaben zu den gegen ihn erhobenen Vorwürfen in der CDU-Spendenskandal zu machen. Vor dem Landgericht Augsburg brachte Pfahls jedoch zahlreiche schwerwiegende Gesundheitsprobleme zur Sprache.

Der Fall Pfahls
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Foto: ddp

Das Augsburger Landgericht hat gegen den ehemaligen Rüstungsstaatssekretär Holger Pfahls einen Tag nach dessen Auslieferung aus Frankreich Haftbefehl erlassen. Der ehemalige CSU-Politiker machte bei dem Hafttermin am Freitag keine Angaben zur Sache und äußerte sich nur zu Fragen seines Gesundheitszustandes, wie sein Anwalt Volker Hoffmann mitteilte. Zugleich zeigte sich der ehemalige CSU-Politiker nach seiner Auslieferung erstmals der Öffentlichkeit. Auf Bitten zahlreich erschienener Medienvertreter stellte sich der 62-Jährige mit Zustimmung des Gerichts Fotografen und Kameraleuten.

Demnach benötigt der unter Grauem Star leidende Ex-Politiker eine Augenoperation. Zudem habe Pfahls angegeben, drei Schlaganfälle erlitten zu haben.

Wie der Vorsitzende Richter Maximilian Hofmeister mitteilte, wird seine Kammer in den nächsten Tagen auf schriftlichem Weg über eine Haftbeschwerde der Verteidigung entscheiden. Pfahls' Anwalt Hoffmann hat nach eigenen Angaben eine Aufhebung des Haftbefehls aus rechtlichen Gründen beantragt und vorsorglich Haftbeschwerde beim Münchner Oberlandesgericht eingelegt.

Panzer-Export nach Saudi-Arabien

Die Staatsanwaltschaft wirft dem ehemaligen CSU-Politiker vor, als Staatssekretär von dem Rüstungslobbyisten Karlheinz Schreiber rund 3,8 Millionen Mark Bestechungsgeld angenommen zu haben. Im Gegenzug habe er 1991 den umstrittenen Export von 36 Fuchs-Spürpanzern nach Saudi-Arabien ermöglicht. Pfahls sitzt in Untersuchungshaft.

Über die Frage eines möglichen Teilgeständnisses habe er noch nicht mit seinem Mandanten gesprochen, fügte der Rechtsanwalt Volker Hoffmann hinzu. Zugleich betonte er, auf die Frage nach möglichen neuen Enthüllungen seines Mandanten im CDU-Spendenskandal, Fragen die "die große Politik betreffen, werden nicht Gegenstand dieses Verfahrens sein". In einer Verhandlungspause posierte Pfahls auf Bitten der Medienvertreter hinter einer Glastür mit einem milden Lächeln im Gesicht in Richtung der Kameras.

BGH-Urteil überschattet Prozess

Als Begründung für die Haftbeschwerde führte der Pfahls-Anwalt an, dass nach Ansicht der Verteidigung der Vorwurf der Bestechlichkeit verjährt sei. Auch der Anklagepunkt der Steuerhinterziehung sei nach einem Berufungsurteil des Bundesgerichtshofs hinfällig, nachdem der BGH in einem Parallelverfahren ein Urteil gegen zwei Thyssen-Manager teilweise aufgehoben hatte, die ebenso wie Pfahls Millionen Schmiergelder vom Rüstungslobbyisten Karlheinz Schreiber erhalten haben sollen.

Der Augsburger Oberstaatsanwalt Reinhard Nemetz sagte dazu: "Was das BGH-Urteil angeht, ist es nicht 100 Prozent von Vorteil." Die Ermittlungsergebnisse der Staatsanwaltschaft lägen vor: "Wir können keine neuen Beweise aus dem Hut zaubern."

Allerdings habe der BGH im Kern die Ermittlungen der Augsburger Staatsanwaltschaft ebenso wie den Schuldspruch an sich bestätigt und lediglich das Strafmaß bei der Steuerhinterziehung gerügt. Möglicherweise reiche es aus, wenn ein neue Urteilsbegründung etwas anders und konkreter formuliert werde: "Ob es dann den Anforderungen des Bundesgerichtshofs gerecht wird, muss sich dann zeigen."

(ap)
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