Siegaue-Vergewaltiger erneut vor Gericht Zehn Monate Haft wegen Brandstiftung für Eric X.
Bonn/Köln · Der 35-jährige Eric X. hatte 2018 seine Zelle in der JVA Köln angezündet. Mit dem Urteil erhöht sich seine zehnjährige Haftstrafe, nachdem er ein junges Paar in der Bonner Siegaue überfallen und eine junge Camperin vergewaltigt hatte.
Eric X. zeigt keine Scheu vor Kameramann und Fotografen. Im Sitzungssaal 210 des Kölner Landgerichts kommt der wegen besonders schwerer Brandstiftung angeklagte Ghanaer der Aufforderung nach, sein Gesicht den Objektiven zuzuwenden. Der 2018 wegen einer Vergewaltigung in der Siegaue zu zehn Jahren Haft verurteilte X. verliert jedoch kurz die Fassung, als ihm der Vorsitzende Richter Benjamin Roellenbleck das Strafmaß für die Brandstiftung verkündet: zehn Monate Haft, die seiner gegenwärtigen Gefängniszeit von zehn Jahren hinzugefügt werden.
Das Gericht sieht es nach der Beweisaufnahme als erwiesen an, dass Eric X. im Februar 2018 planmäßig einen Brand in seiner Zelle in der JVA Köln gelegt hat. Dabei war er schwer verletzt worden. Aus Wut auf die Justizeinrichtung und ihre Mitarbeiter und aus „Hass auf sich selbst“ habe X. die Tat begangen, sagt Roellenbleck. X. sei voll schuldfähig. Allerdings nennt der Richter mildernde Umstände, die eine für die Brandstiftung angemessene Strafe von drei Jahren Haft als zu hart hätten erscheinen lassen: „Er ist der eigentlich Leidtragende der Tat.“ 21 Prozent seiner Haut waren verbrannt, X. musste sich mehreren Hauttransplantationen unterziehen.
Der Richter rekapituliert, soweit belegt, die Lebensgeschichte des heute 35-jährigen Mannes, der über Libyen und Italien nach Deutschland kam. Im April 2017 überfiel er ein in der Siegaue zeltendes Paar, vergewaltigte die Frau vor den Augen ihres Freundes und bestahl die beiden. Wegen besonders schwerer Vergewaltigung und schwerer räuberischer Erpressung verurteilte das Bonner Landgericht ihn zu zehn Jahren Haft. Der Fall löste wegen der schockierenden Brutalität von Eric X. bundesweit Entsetzen aus.
Das Kölner Gericht hält den Mann für voll schuldfähig und erkennt bei ihm keine schwere Persönlichkeitsstörung, allenfalls Elemente einer dissozialen Persönlichkeitsstörung. Richter Roellenbleck nennt impulsives, aggressives und mitleidloses Verhalten. In seiner Zelle 108 in der JVA Köln-Ossendorf habe Eric X. den Brand seiner Matratze bewusst inszeniert und den Notrufknopf erst gedrückt („Umkehrwille“), als Gefahr für sein Leben bestand. Die „Verzweiflungssituation“ sei aus Aggressionen und einem Gefühl von Perspektivlosigkeit entstanden. Ob er sich habe umbringen wollen, hatte ihn der Richter am ersten Verhandlungstag gefragt. „Warum sollte ich mich umbringen wollen?“, entgegnete X.
Nachdem er die Entscheidung des Gericht in aller Klarheit erläutert hatte, wandte sich der Richter an X. und wünschte ihm „alles Gute bei Ihrem weiteren Lebensweg“. Gegen das Urteil ist Revision möglich.