Aufhebung des Haftbefehls verlangt Pfahls-Verteidiger setzt auf Verjährung

Augsburg (rpo). Der Verteidiger des ehemaligen Staatssekretärs Holger Pfahls beantragte die Aufhebung des Haftbefehls gegen seinen Mandanten. Hierüber muss das Gericht am Freitag bei der geplanten Eröffnung des Haftbefehls entschieden. Rechtsanwalt Volker Hoffmann ist entschlossen bei einer negativen Entscheidung des Landgerichts Augsburg vor die nächst höhere Instanz zu ziehen. Für ihn ist die Schmiergeld-Affäre verjährt.

Der Fall Pfahls
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Foto: ddp

Hoffmann rechne damit, dass das Gericht den Antrag ablehnen werde. In diesem Fall werde er sich an das Oberlandesgericht München wenden, das sich dann voraussichtlich ab der kommenden Woche damit befassen werde.

Anwalt begründet Antrag

Hoffmann begründete seinen Antrag damit, dass seiner Auffassung nach der Vorwurf der Bestechlichkeit gegen den Ex-Staatssekretär verjährt ist. Außerdem liege keine Steuerhinterziehung vor. Dabei verwies Hoffmann auf ein Urteil des Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe zu einem anderen Verfahren aus dem so genannten Schreiber-Komplex.

Der BGH hatte das Verfahren gegen zwei ehemalige Thyssen-Manager, die wie Pfahls Schmiergeld von dem Waffenhändler Karlheinz Schreiber erhalten und nicht versteuert haben sollen, in Teilen nach Augsburg zurückverwiesen. Sie hatten keine Vollmacht auf Konten mit Teilen des Schmiergelds. Auch Pfahls, der knapp zwei Millionen Euro kassiert haben soll, will keinen Zugriff auf das Geld gehabt haben.

Unterdessen ist Pfahls mittlerweile in eine Zelle in die Justizvollzugsanstalt Augsburg verlegt worden, wie ein Sprecher des Landgerichts sagte. Nach seiner Auslieferung aus Frankreich war er am Donnerstag zunächst nach Kaisheim bei Augsburg gebracht worden. Pfahls war im Juli vergangenen Jahres nach fünfjähriger Flucht in Paris gefasst worden.

(afp)
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