Von Bismarck, selbst Jurist, stammt die launige Bemerkung, Gesetze seien wie Würste; man solle besser nicht dabei sein, wenn sie gemacht werden. Wer weiß, welche verderbliche "Ware" entstünde, wenn die Unterscheidung zwischen Totschlag und Mord künftig entfiele, wozu Strafrechtler Justizminister Heiko Maas raten. Ein Einheits-Tatbestand, etwa "Tötung eines anderen Menschen", hätte nicht mehr wie bei § 211 StGB die Sanktion "lebenslang" zur Folge, von der nur in selten Ausnahmen abgesehen wird. Die Reformwilligen, zu denen Maas zählt, beteuern, es gehe ihnen nicht um mildere Strafe; aber der Verdacht besteht, dass eben das eine Folge der Reform sein könnte.