Streit mit dem Land Xanten fordert mehr Geld für Flüchtlinge

Xanten · Die Stadtverwaltung wirft dem Land NRW vor, dass es der Kommune zu wenig für Unterbringung und Versorgung von Migranten zahle. Das zuständige Ministerium kündigt eine Reform des Flüchtlingsaufnahmegesetzes an.

 Am Küvenkamp in Xanten ist eine der Sammelunterkünfte für Flüchtlingen.

Am Küvenkamp in Xanten ist eine der Sammelunterkünfte für Flüchtlingen.

Foto: Fischer, Armin (arfi)

Die Stadt Xanten fordert vom Land NRW mehr Geld für die Unterbringung und Versorgung von Flüchtlingen. Die Pauschale, die Nordrhein-Westfalen pro Zuwanderer überweise, decke die Kosten nicht, beklagt die Kommune.

Xanten habe 2019 „ungedeckte Flüchtlingskosten von rund einer Million Euro“ und müsse deshalb in diesem und den nächsten Jahren mit einem Haushaltsdefizit rechnen. „Würde das Land NRW somit diesen Beitrag zusätzlich leisten, hätte die Stadt Xanten im Haushaltsjahr 2020 ff. nicht nur einen ausgeglichen Haushalt, sondern würde sogar positive Ergebnisse erzielen“, schreibt die Stadtverwaltung in einer Vorlage an den Sozialausschuss.

Die Stadt Xanten rechnet in diesem Jahr mit Aufwendungen von insgesamt rund 51 Millionen Euro und einem Defizit von 0,84 Millionen Euro.

Die Kommunen dürften mit den Kosten der Integration nicht allein gelassen werden, fordert die Stadt. NRW müsse das Flüchtlingsaufnahmegesetz überarbeiten, die Erstattungspauschale rückwirkend zum 1. Januar 2018 erhöhen und den Personenkreis, für den die Kosten erstattet werden, auf Geduldete und Ausreisepflichtige ausweiten. Nach Angaben der Xantener Stadtverwaltung erhält sie bisher 866 Euro pro Monat und Flüchtling, also 10.392 Euro.

Dieser Betrag decke die tatsächlichen Kosten aber nicht, er werde vom Land auch für immer weniger Menschen gezahlt. Im Januar 2019 zum Beispiel habe Xanten für 96 Personen 83.136 Euro erhalten, aber für 78 seien keine Kosten erstattet worden, so dass der Stadt 67.548 Euro gefehlt hätten. Im November 2019 seien ihr vom Land die Kosten für 57 Flüchtlinge erstattet worden (49.362 Euro), für 97 nicht. Xantens Verwaltung spricht von einem Einnahmeausfall von 84.002 Euro in diesem Monat. Hochgerechnet aufs Jahr habe Xanten dadurch rund eine Million Euro gefehlt.

Die Stadt ist mit der Forderung nach einer Gesetzesreform nicht allein. Die Versorgung von Geflüchteten koste die Kommunen jeden Monat mehr Geld, als sie vom Land erstattet bekämen, das habe ein Gutachten des Landes selbst bestätigt, beklagt der Städte- und Gemeindebund NRW. Demnach erhielten die Kommunen vom Land rund 10.400 Euro pro Flüchtling und Jahr, obwohl sich der Aufwand für Unterkunft und Versorgung auf 12.900 Euro summiere. Der Städte- und Gemeindebund fordere deshalb seit langem, dass die tatsächlichen Kosten rückwirkend erstattet würden, sagte ein Sprecher. Die Rückerstattung sei angesichts der schwierigen Haushaltslage vieler Kommunen dringend erforderlich.

Auf Anfrage teilte das Ministerium für Flüchtlinge und Integration mit, dass NRW zusammen mit den kommunalen Spitzenverbänden eine Reform des Flüchtlingsaufnahmegesetzes anstrebe. Dazu habe es am 5. Februar auch schon ein „ausführliches Gespräch“ gegeben. Dabei sei es unter anderen über die Höhe der Erstattungspauschale und Zahlungen des Landes für Personen mit Duldungsstatus gegangen. „Die Verhandlungen werden zeitnah fortgesetzt“, teilte das Ministerium mit, das von einem „nicht einfachen Verhandlungsprozess“ sprach. Das Ziel sei ein für die Kommunen und das Land akzeptables und tragfähiges Ergebnis, erklärte ein Sprecher.

Nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz sind die Kommunen verpflichtet, Flüchtlinge unterzubringen. Dafür zahlt ihnen das Land eine Pauschale. Die Höhe wird im Gesetz geregelt, genauso wie die Frage, für welchen Personenkreise die Kosten erstattet werden.

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