Die Genfer Flüchtlingskonvention aus dem Jahr 1951 definiert im Artikel 1 den Begriff Flüchtling als eine Person, die „aus der begründeten Furcht vor Verfolgung aus Gründen der Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen seiner politischen Überzeugung sich außerhalb des Landes befindet, dessen Staatsangehörigkeit er besitzt, und den Schutz dieses Landes nicht in Anspruch nehmen kann oder wegen dieser Befürchtungen nicht in Anspruch nehmen will; oder der sich als staatenlos infolge solcher Ereignisse außerhalb des Landes befindet, in welchem er seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte, und nicht dorthin zurückkehren kann oder wegen der erwähnten Befürchtungen nicht dorthin zurückkehren will.“
Flüchtlinge sind also Schutzsuchende, die aus verschiedenen Gründen wie Verfolgung, Krieg oder Aufständen aus ihrer Heimat geflohen sind. Der Begriff Flüchtling ist nicht immer ganz eindeutig und hat für manche hat eine negative Anhaftung. Statt von Flüchtlingen sprechen manche Gruppen von Geflüchteten, Schutzsuchenden oder nutzen den englischen Begriff Refugee.
In weiteren internationalen Abkommen wie dem von Adis Abeba aus dem Jahr 1969 erkannte man auch die Personen als Flüchtlinge an, die „wegen Aggression von außen, Besetzung, Fremdherrschaft oder aufgrund von Ereignissen, die die öffentliche Ordnung in einem Teil des Landes oder im gesamten Land ernsthaft stören, gezwungen ist, den Ort ihres gewöhnlichen Aufenthalts zu verlassen, um an einem anderen Ort außerhalb ihres Landes ihrer Herkunft oder ihrer Staatszugehörigkeit Zuflucht zu suchen.“
In Deutschland regelt Artikel 16a des Grundgesetzes das Recht auf Asyl. Dort heißt es, „politisch Verfolgte genießen Asylrecht“. Als „politisch verfolgt“ gelten Menschen, die „aus Gründen der Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder politischen Überzeugung“ mit „schwerwiegenden Menschenrechtsverletzungen“ rechnen müssen, so heißt es beim Bundesministerium für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Für Kriegsflüchtlinge gelten jeweils eigene Regelungen – sie haben nicht zwingend unmittelbar ein Asylrecht, aber sie dürfen sich in Deutschland aufhalten und bekommen Schutz und Hilfe.
Außerdem gibt es die sogenannten „Wirtschaftsflüchtlinge“: Menschen, die aus der wirtschaftlichen Not ihrer Heimatländer fliehen, damit aber keine Flüchtlinge im Sinne der Genfer Konvention sind. Sie fallen oft allgemein unter den Begriff „Migranten“.
Von wo kommen Flüchtlinge nach Deutschland?
Nach Deutschland kommen Menschen aus Regionen der Welt, in denen Krisen herrschen. Allerdings beantragen viele Menschen Asyl (beziehungsweise müssen dies aufgrund der sogenannten Drittstaatenregelung) in den ersten sicheren Staaten (der EU), in denen sie ankommen, weshalb die Zahlen der Flüchtlinge in Deutschland insgesamt relativ niedrig sind.
Im Jahr 2022 sind vorrangig Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine nach Deutschland gekommen. Laut dem Statistischen Bundesamt Destatis lebten Ende August 2022 rund eine Million ukrainische Staatsangehörige in Deutschland –sechsmal mehr als vor Beginn des Ukraine-Krieges. Laut Statistik Stand November 2022 kommen die meisten Asylsuchenden mit 61.201 Menschen im Jahr 2022 aus Syrien. In der Rangfolge folgen Afghanistan (31.395), die Türkei (19.754), Irak (14.058), Georgien (7223), Iran (5447), Somalia (3584), Eritrea (3525) und Moldau (2437). Sonstige Herkunftsländer kommen zusammen auf 41.374 Menschen. Damit gab es im Jahr 2022 Stand November rund 200.000 Anträge auf Asyl (inklusive Folgeanträgen).
Zwei Jahre Krieg in der Ukraine„Wir machen uns große Sorgen um unsere Familie“
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Fast 2400 Angriffe auf Geflüchtete registrierte die Polizei 2023 - das sind fast doppelt so viele wie im Jahr zuvor. Die Gewalttaten sind überwiegend politisch motiviert.
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31.01.2024
Wo finden Flüchtlinge eine Unterkunft?
Wer in Deutschland Asyl sucht, findet in nahezu allen Kommunen eine zuständige Aufnahmeeinrichtung, in der für Versorgung und Unterkunft Sorge getragen wird. Als staatliche Aufgabe finanziert und organisiert das unter anderem das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge.
Nach der Erstaufnahme gibt es „Anschlussunterbringungen“, die auch in angemieteten Wohnungen sein können. In besonderen Krisensituationen, wie etwa in Folge des russischen Angriffs auf die Ukraine, richten die Kommunen in Zusammenarbeit mit Hilfsorganisationen eigene vorübergehende Unterkünfte ein.
Initiativen und Organisationen vermitteln in solchen besonderen Situationen auch Unterkünfte bei Menschen, die Geflüchtete in ihren Wohnungen aufnehmen. Wer ansonsten nicht privat oder bei Freunden oder Bekannten unterkommt, kann sich an die zahlreichen Ankunftszentren und andere Einrichtungen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge in ganz Deutschland wenden.
Wer ist für Flüchtlinge zuständig?
Für Asyl und Flüchtlingsschutz ist in Deutschland das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zuständig. Es betreibt in ganz Deutschland etliche Ankunftszentren, Außenstellen und mehr. Das BAMF ist damit zuständig für Asylverfahren und auch für die Zuerkennung des offiziellen rechtlichen Flüchtlingsschutzes. Damit verbunden sind etwa Aufenthaltserlaubnisse in Deutschland oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.
Wie viele Flüchtlinge nimmt Deutschland jährlich auf?
Laut Statistik gab es mit rund 750.000 Asylanträgen im Jahr 2016 ein Maximum, gefolgt von 2015, in dem rund 475.000 Anträge gestellt wurden. Seitdem ist die Zahl auf im Schnitt rund 200.000 Asylanträge jährlich zurückgegangen. Im Jahr 2022 waren es im Dezember 214.253.
Nicht in diesen Zahlen enthalten sind Kriegsflüchtlinge etwa aus der Ukraine, die keinen Antrag auf Asyl stellen müssen und einige weitere besondere Fälle. Nach Zahlen des Mediendienstes Integration lebten Mitte 2022 insgesamt rund 1,5 Millionen Menschen in Deutschland, die Schutz erhalten sowie rund eine Million im „Ausländerzentralregister“ registrierte Ukraine-Flüchtlinge.