Kommentar zur Woche Geteiltes Echo auf Stichwahl-Urteil im Kreis Wesel

Kreis Wesel · CDU-Landratskandidat Ingo Brohl sagt, er nehme das Urteil „gelassen zur Kenntnis“. Dienlich sein wird ihm die Entscheidung aber wohl nicht.

Das Urteil des NRW-Verfassungsgerichtshofs zur Stichwahl bewegt auch die lokalpolitischen Akteure in den Kommunen des Kreises Wesel. Die Justiz hat entschieden, dass es bei Bürgermeister- und Landratswahlen weiterhin eine Stichwahl geben muss, wenn im ersten Wahlgang keiner der Kandidaten eine absolute Mehrheit erreicht hat. Die NRW-Landesregierung von CDU und FDP hatte die Stichwahl zur Kommunalwahl 2020 abschaffen wollen.

Aus Kreise der Politik im Kreis Wesel gab es am Freitag auf das Urteil ein geteiltes Echo. Erwartungsgemäß begrüßt wird das Urteil von SPD, Grünen und Linke. Bernd Romanski (SPD), Stadtchef in Hamminkeln, sagt: „Ich fühle mich in meiner Auffassung bestätigt, dass ein Amtsinhaber über die notwendige Legitimation verfügen muss, und dies ist nur möglich, wenn er die absolute Mehrheit der Stimmen erhalten hat.“ Gerade vor dem Hintergrund, dass zukünftig mit weiterer „Zersplitterungen“ der Räte gerechnet werden müsse, halte er dies für unabdingbar, sagt Romanski. Hubert Kück, Kreisfraktionschef der Grünen, sagt: „Es ist wichtig für eine starke lokale Demokratie, dass CDU und FDP mit ihrer Abschaffung der Stichwahl gescheitert sind und ein höheres Maß an Legitimation auch bei den Kommunalwahlen 2020 wieder gilt.“ Die Abschaffung der Stichwahl wäre aus seiner Sicht eine Schwächung der Legitimation der Landräte, Oberbürgermeister und Bürgermeister gewesen. Sascha Wagner, Kreisfraktionschef von der Linken greift den CDU-Landtagskandidaten Ingo Brohl direkt an und behauptet, dessen Kandidatur stehe nun „unter einem noch schlechterem Stern.“ CDU und FDP hätten „tricksen“ wollen. Wagner war 2014 Landratskandidat der Linken. Wie sich die kleine Partei im Kreis Wesel jetzt positioniert, das haben die Linken bisher nicht öffentlich festgelegt.

CDU-Landratskandidat Ingo Brohl sagt, er nehme das Urteil „gelassen zur Kenntnis“. Demokratiebedenklich bei einer Landratswahl sei aber oftmals die abnehmende Wahlbeteiligung in einer Stichwahl, dramatisch zum Teil in den Kommunen, die schon im ersten Wahlgang ihre Bürgermeisterin oder ihren Bürgermeister gewählt haben, argumentiert Brohl.

Auch CDU-Kreisparteichefin Sabine Weiss sieht im Urteil keine Stärkung der Demokratie. Es entstünden mehr Kosten durch einen weiteren Wahlgang, es sinke parallel wohl die Wahlbeteiligung. Die CDU werde hart dafür arbeiten, eine Stichwahl zu verhindern. Norbert Neß, CDU-Chef in Hamminkeln, sagt: „Bei mehr als zwei Kandidaten wird es zu einer Stichwahl in Hamminkeln kommen. Die CDU ist darauf vorbereitet.“ Jürgen Linz, Fraktionschef der CDU in Wesel, erklärt: „Das Urteil ist zu akzeptieren und schafft frühzeitig Klarheit. Gleichwohl hätten wir uns mit Blick auf eine zu erwartende geringere Wahlbeteiligung für den zweiten Wahlgang eine Abschaffung der Stichwahl gewünscht.“ Die CDU in Wesel werde sich frühzeitig auf einen vierzehn Tage längeren Wahlkampf einstellen. Auch die Landtagsabgeordnete Charlotte Quik nahm Stellung zum Urteil. Sie verweist auf das Verfassungsgerichtsurteil von 2009, in dem festgestellt worden war, dass die kommunalen Spitzen auch nach nur einem Wahlgang ausreichend legitimiert seien. „Von dieser eigenen Argumentation ist das Gericht heute mit knapper Mehrheit abgerückt.“ Bei einer Stichwahl sei die Wahlbeteiligung deutlich geringer, denn nach Ausscheiden des eigenen Wunschkandidaten sinke das Interesse. „Das Ergebnis und die Mehrheit in dieser Stichwahl ist dann wegen der geringen Beteiligung – bezogen auf die Gesamtzahl der Wähler – schwächer legitimiert.

Zurückhaltung im Lager der Liberalen. Kreisparteichef Bernd Reuther aus Wesel lässt weiter offen, ob die Liberalen einen Landratskandidaten ins Rennen schicken. Die Abschaffung der Stichwahl sei in der NRW-Koalition eher ein CDU-Wunsch gewesen.

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