Landstraße in Wermelskirchen Kurvendrift mit Vierjährigem auf dem Beifahrersitz

Dabringhausen · Da kannte die Polizei kein Pardon, als ein 40-jähriger Burscheider durch die Kurven der Landstraße 294 driftete. Auf dem Beifahrersitz sein vierjähriger Sohn. Der Führerschein wurde dem Fahrer ebenfalls abgenommen.

 Für einen Burscheider ist vorerst Schluss mit Autofahren: Er musste nach einem verbotenen Rennen seinen Führerschein abgeben.

Für einen Burscheider ist vorerst Schluss mit Autofahren: Er musste nach einem verbotenen Rennen seinen Führerschein abgeben.

Foto: dpa/Friso Gentsch

Das Vergnügen währte nicht lange: Ein Opelfahrer musste am Pfingstsonntag nach einem verbotenen Rennen seinen Führerschein und seinen Pkw abgeben. Der Burscheider war dem Verkehrsdienst aufgefallen, der intensive Verkehrskontrollen durchführte, teilte die Polizei mit.

Mit dem Provida-Motorrad wurde dabei um kurz nach 12 Uhr ein Opel aufgezeichnet, der mit hoher Geschwindigkeit auf der Dabringhausener Straße (L 294) von Dabringhausen in Richtung Hilgen unterwegs war. Auf dieser kurvenreichen Strecke, auf der erst kürzlich neue Geschwindigkeitsbeschränkungen für Motorradfahrer aufgestellt wurden, wurde sein riskantes Fahrverhalten über eine längere Strecke aufgezeichnet. Der technisch umfangreich veränderte Opel fuhr in den Kurven stets derart im Grenzbereich, dass seine Reifen jedes Mal laut quietschten. Um eine möglichst hohe Kurvengeschwindigkeit zu erreichen, fuhr der Fahrer laut Polizei dabei teilweise in den Gegenverkehr und missachtete die durchgezogene Linie. In der letzten Kurve kurz vor Hilgen nutzte er mit seinem Wagen sogar komplett den Fahrstreifen des Gegenverkehrs mit lautem Reifenquietschen, bevor er dann durch die Polizei gestoppt wurde.

Die Rücksichtslosigkeit des 40-jährigen Burscheiders wurde dann in der anschließenden Kontrolle noch offenkundiger, denn auf dem Beifahrersitz befand sich während der gesamten riskanten Fahrt sein vier-jähriger Sohn.

Die Polizei leitete ein Strafverfahren wegen des Verdachts eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens gemäß ein. Für die Erfüllung dieses Tatbestandes reicht es laut Polizei bereits aus, dass sich „ein Kraftfahrzeugführer mit nicht angepasster Geschwindigkeit und grob verkehrswidrig und rücksichtslos fortbewegt, um eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen“.

Nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft wurden sowohl der Führerschein als auch der Opel des Mannes beschlagnahmt.

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