Schulsozialarbeit in Wermelskirchen Der Kostenanteil für die Stadt sinkt

Wermelskirchen · Das Landesförderprogramm zu Bildung und Teilhabe hat neue Vorgaben. Der Fokus der Schulsozialarbeit in Wermelskirchen richtet sich vor allem auf die Schwanen- und die Sekundarschule. Beratung und Umsetzung liegen bei der KJA.

 Die Schulsozialarbeit ist vielfältig und für die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen von großer Bedeutung zu.

Die Schulsozialarbeit ist vielfältig und für die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen von großer Bedeutung zu.

Foto: dpa/Jens Büttner

754 Kinder und Jugendliche sind im vergangenen Jahr in Wermelskirchen im Rahmen der Schulsozialarbeit Bildung sowie Teilhabe betreut worden und haben Anspruch auf Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket. 194 davon nahmen Leistungen zur Lernförderung in Anspruch, 256 zur sozialen und kulturellen Teilhabe.

Die Namen der sich hinter diesen Zahlen verbergenden Förderprogramme sind dabei gerne sperrig – ihre Bedeutung deshalb nicht minder wichtig. Seit Jahresbeginn ist das seit 2011 gültige Programm „Soziale Arbeit an Schulen“ durch die Landesregierung in das Programm „Richtlinie über die Förderung von Schulsozialarbeit in NRW“ übergeleitet. Damit einher geht eine gute Nachricht für die Stadt: Aus dem kommunalen Säckel sind nunmehr nur noch 20, statt bisher 40 Prozent an Eigenanteil zu finanzieren. Das erläuterte Stadtjugendreferentin Katja Töbelmann auf der jüngsten Sitzung des Jugendhilfeausschusses. Demnach habe die Landesregierung das Programm für die Förderung der Schulsozialarbeit nicht nur finanziell und organisatorisch verstetigt, sondern auch mit den neuen Richtlinien eine inhaltliche Neuausrichtung herbeigeführt. Der Fördergeldgeber fordere zukünftig eine deutliche Ausrichtung von Maßnahmen an konkreten Schulstandorten. Eine von dort ausgehende sozialräumliche Erweiterung einzelner Maßnahmen sei jedoch weiterhin möglich.

Unverändert bleiben die durch die bisherige Förderung entwickelten Hilfestrukturen als auch das eingesetzte Personal. So haben die Kommunen im Rheinisch-Bergischen Kreis seit 2011 aufgrund des erhöhten Beratungsbedarfs Fachkräfte verpflichtet.

 Katja Töbelmann ist als Stadtjugendreferentin tätig.

Katja Töbelmann ist als Stadtjugendreferentin tätig.

Foto: Moll, Jürgen (jumo)

Für Wermelskirchen ist seit 2012 Simona Sieglar von der Katholischen Jugendagentur (KJA) mit Dependance im Jugendbüro an der Eich zuständig. Das entspricht wiederum den Vorgaben des Fördergebers, wonach der Einsatzort der Schulsozialarbeit in Wermelskirchens Innenstadt zu wählen ist.

Der Hintergrund: Etwa 41 Prozent der sechs- bis 21-jährigen Wermelskirchen leben in der Innenstadt – der Anteil derer, die in einer Bedarfsgemeinschaft nach Sozialgesetzbuch II leben, ist höher als im Durchschnitt des Rheinisch-Bergischen Kreises. Wie die Stadtverwaltung darstellt, treten insbesondere die Schwanen- und die Sekundarschule mit einer sehr heterogenen Schülerschaft mit besonderen Förderbedarfen hervor. Diese gelten zukünftig als Einsatzorte der von der KJA durchgeführten Schulsozialarbeit. „Das niederschwellige Beratungsangebot für die Familien findet wieter in dem zentral gelegenen KJA-Jugendbüro im Rahmen fester Öffnungszeiten statt“, sagte Katja Töbelmann: „Mit dieser Struktur haben wir für Wermelskirchen einen guten Weg gefunden.“ Die eingesetzte Fachkraft fördert sowohl mit Einzelfallberatungen als auch mit präventiven Gruppenangeboten die persönliche und soziale Entwicklung von Kindern und Jugendlichen vor allem im Lebensraum Schule. Sie berät außerdem bei schulischen, beruflichen und weiteren biographischen Übergängen sowie bei persönlichen Bedarfslagen. Es findet eine Zusammenarbeit mit den Sorgeberechtigten und den Schulleitungen, Lehrkräften und weiterem pädagogischen Personal an den Schulen sowie kooperierenden Fachkräften der Kinder- und Jugendhilfe außerhalb von Schule statt.

Laut der neuen Richtlinie wird der bisherige Kalenderjahr-Förderzeitraum auf eine schuljahresgenaue Förderung umgestellt, so dass die erste Förderzeitspanne für 19 Monate bis zum 31. Juli des kommenden Jahres gilt. Bis dahin, mit Berechnungsbeginn zum 1. Januar, entstehen Personal- und Sachkosten von rund 111.600 Euro. Die Stadt Wermelskirchen erhält knapp 89.300 Euro an Fördermitteln, die über den Rheinisch-Bergischen Kreis an die Kommunen ausgezahlt werden. Der 20-prozentige Eigenanteil in Höhe von 22.320 Euro ist bereits im Haushalt 2022/2023 hinterlegt.

In 2021 erhielt die Stadt knapp 40.000 Euro vom Land, der Eigenanteil belief damals nahezu 26.000 Euro.

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