Bürgermeister contra Bündnisgrüne Streit um Dienstaufsichtsbeschwerde

Brüggen · Die Grünen haben beim Landrat eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Bürgermeister Frank Gellen (CDU) eingereicht. Es geht um die Veröffentlichung eines Videos und um die Abberufung des Leiters der Feuerwehr.

 Gegen Brüggens Bürgermeister Frank gellen (CDU) liegt eine Dienstaufsichtsbeschwerde vor. Dabei geht es um die Veröffentlichung von Videomaterial und eine  Veröffentlichung zur Abberufung des Feuerwehrleiters.	 RP-Archiv: J. Knappe

Gegen Brüggens Bürgermeister Frank gellen (CDU) liegt eine Dienstaufsichtsbeschwerde vor. Dabei geht es um die Veröffentlichung von Videomaterial und eine  Veröffentlichung zur Abberufung des Feuerwehrleiters. RP-Archiv: J. Knappe

Foto: Knappe, Joerg (jkn)

Gegen Bürgermeister Frank Gellen (CDU) liegt eine Dienstaufsichtsbeschwerde bei Landrat Andreas Coenen (CDU) vor. Gellen machte dies in der jüngsten Ratssitzung öffentlich. Er zeigte sich persönlich zutiefst enttäuscht: „In fünfeinhalb Jahren als Bürgermeister habe ich so etwas noch nicht erlebt.“ Bisher habe man Probleme immer an einem Tisch geklärt. Er wünsche sich, dass man auch in Zukunft im Rat vertrauensvoll zusammenarbeiten könne. Statt um Wahlkampf sollte es um ein gemeinsames Arbeiten an wichtigen Entscheidungen gehen, von denen in Brüggen einige anstünden. „Lassen Sie uns zu einem fairen Miteinander zurückkehren“, appellierte Gellen.

Die Grünen um ihren Fraktionsvorsitzenden René Bongartz reichten die Dienstaufsichtsbeschwerde ein. In dem dazugehörenden Anschreiben vom 3. März, das unserer Redaktion vorliegt, schreibt René Bongartz: „Nach ausführlicher Abwägung hat unsere Fraktion gestern Abend beschlossen, gegen Bürgermeister Frank Gellen Dienstaufsichtsbeschwerde einzureichen. Mir ist es wichtig, dass dies kein ,Wahlkampfangriff’ gegen den Bürgermeister ist – wir stellen keine Öffentlichkeit her“.

Die Beschwerde beinhaltet zwei Sachverhalte. Zum einen geht es um die Veröffentlichung einer Videoaufzeichnung, die am 1. Februar am Brachter Feuerwehrgerätehaus gemacht wurde und die Frank Gellen im sozialen Netzwerk Facebook veröffentlicht hat.

In dem Video ist ein Mann zu erkennen, der sich auf dem Gelände des Feuerwehrgerätehauses und der angrenzenden Wohnung bewegte und dort einzudringen versuchte. Dabei stülpte er sich eine Sturmmaske über, zog ein Messer mit einer rund 20 Zentimeter langen Klinge.

Gellen verteidigte sein Vorgehen im Rat: Er habe Sorge vor den weiteren Handlungen der gezeigten Person gehabt und wollte diese auch vor sich selbst schützen. Thomas Jäger, Oliver Mankowski und Dieter Dresen vom Verwaltungsvorstand hatten die Entscheidung, das Video zu veröffentlichen, mitgetragen. Thomas Jäger sagte in der Sitzung, er habe nicht anders handeln können vor dem Hintergrund, dass etwas Schlimmes passieren könnte und die Verwaltung davon gewusst habe: „Ich würde es wieder tun.“

Für Bongartz hat sich der Bürgermeister mit der Veröffentlichung des Videos über die Grenzen seines Amtes hinweggesetzt: „Er ist der Bürgermeister, kein Sheriff!“

Zum anderen geht es in der Beschwerde um die Ratssitzung am 10. März. „Dazu hatte der Bürgermeister in der Tagesordnung zum öffentlichen Sitzungsteil den Punkt 4 ,Abberufung des Leiters der Freiwilligen Feuerwehr Brüggen’ veröffentlicht“, schrieben die Grünen. „In der Sitzungsvorlage heißt es als Beschlussvorlage: ,Der Rat beschließt die Abberufung des Leiters der Feuerwehr, Marcel van Montfort, gemäß Paragraf 107 Landesbeamtengesetz mit sofortiger Wirkung‘. Die Grünen halten es für „völlig unangebracht, Herrn van Montfort auf diese Weise öffentlich vorzuführen“. Zudem würde der Bürgermeister einem ausstehenden Ratsbeschluss auf diese Weise vorgreifen, indem er öffentlich andeute, dass sich der Wehrleiter etwas habe zuschulden kommen lassen. Nach Einschätzung der Grünen regele die Gemeindeordnung des Rates, dass zur Behandlung von Personalangelegenheiten die Öffentlichkeit ausgeschlossen wird.

Bürgermeister Frank Gellen sagte dazu, dass die Abberufung auch Thema in einem Gespräch mit den Fraktionschefs am 4. März gewesen sei. Dabei habe er René Bongartz angeboten, deren öffentliche Behandlung in der Ratssitzung durch die Kommunalaufsicht prüfen zu lassen. Laut Gellen hat die Kommunalaufsicht dieses Vorgehen nicht beanstandet. Der Bürgermeister warf Bongartz vor, dass er in einem späteren Schreiben ankündigte, die Kommunalaufsicht einschalten zu wollen. „Dabei hatten Sie das schon getan.“ Als er die Ankündigung erhielt, habe die Beschwerde beim Kreis vorgelegen.

Laut Rene Bongartz seien die Verstöße gegen die Geschäftsordnung des Rates (Nicht-Öffentlichkeit von

Personalentscheidungen) und gegen die Gemeindeordnung (Zuständigkeiten eines Bürgermeisters) nicht Thema in der Bürgermeister-Fraktionsvorsitzenden-Runde gewesen.

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