Anmeldeverfahren in Viersen Bezirksregierung äußert sich zu Primusschule

Viersen · Nachdem die Primusschule in Viersen im Januar ohne Antrag und Genehmigung ein vorgezogenes Anmeldeverfahren für die fünfte Klasse durchgeführt hat, befasst sich nun die Bezirksregierung mit dem Fall.

Im Januar hatte die Leitung der Primusschule zu Anmeldetagen eingeladen.

Im Januar hatte die Leitung der Primusschule zu Anmeldetagen eingeladen.

Foto: Nadine Fischer

„Die Bezirksregierung hat erst nach Durchführung Kenntnis von dem Verfahren erlangt, und steht aktuell im Austausch mit der Schulleitung“, teilte eine Sprecherin der Behörde am Dienstag auf Anfrage mit. „Ob und welche Maßnahmen angemessen sind, wird erst nach Abschluss der Gespräche und Klärung des Sachverhalts entschieden.“ CDU, FDP und SPD hatten das Vorgehen der Primus-Schulleitung kritisiert und eine Klarstellung sowie eine Entschuldigung gegenüber den anderen Schulen gefordert. Die CDU hatte angemerkt, die Primusschule dürfe gar nicht das vorgezogene Anmeldeverfahren nutzen. Die Sprecherin der Bezirksregierung erklärt: „Grundsätzlich ist die Primusschule berechtigt, ein vorgezogenes Anmeldeverfahren durchzuführen.“ Die Beantragung würde „durch den Schulträger erfolgen und anschließend auf das Vorliegen der Voraussetzungen laut Verordnung über die Ausbildung und die Abschlussprüfungen in der Sekundarstufe I (VV 1.1.2 zu § 1 Abs. 1 APO-S I) geprüft“. Primusschulleiter Georg Balster hatte erklärt, er sei einfach unaufmerksam gewesen und habe das Datum nicht im Blick gehabt.

(naf)
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