Totes Pflegekind Jugendamt Solingen verneint Mitschuld

Solingen · Das Solinger Jugendamt tritt Anschuldigungen entgegen, die Beamten könnten am Tod eines 21 Monate alten Pflegekindes eine Mitverantwortung tragen.

Nachdem im Prozess gegen die wegen Körperverletzung mit Todesfolge angeklagte Pflegemutter unter anderem ausgesagt worden war, das Jugendamt habe die zuständigen Kollegen in Leverkusen nicht über die mangelnde Eignung der Frau aufgeklärt, erklärte nun eine Solinger Rathaus-Sprecherin, diese Darstellung weise „einige Ungenauigkeiten beziehungsweise Fehler auf“.

So sei die „Eignung der Pflegemutter nach dem Hausbesuch des Solinger Jugendamtes sehr wohl angezweifelt worden, weshalb es einen entsprechenden Hinweis an die Leverkusener Jugendamt-Kollegen und den Leverkusener Amtsvormund des Kindes gegeben hat“, sagte die Stadtsprecherin, die außerdem betonte, datenschutzrechtliche Bedenken habe es in dem vorliegenden Fall von Solinger Seite nicht gegeben. Und darüber hinaus könne eine „Pflegeerlaubnis nicht angefordert worden sein, weil diese bei einem Dauerpflege-Verhältnis nicht ausgestellt, so die Rathaus-Sprecherin.

„Was den Fall erschwert ist, dass die Pflegemutter ihre Ausbildung in Solingen abgeschlossen hat mit dem sinnentsprechenden Vermerk, dass sie für Kleinkinder unter vier Jahren eher ungeeignet ist. Diese Einschränkung wurde aber vom Leverkusener Jugendamt beziehungsweise. dem beauftragten Träger nicht umgesetzt. Das örtliche Jugendamt darf als Kontrollinstanz aber nur eingreifen, wenn eine Kindeswohlgefährdung evident ist“, hieß es weiter aus dem Solinger Rathaus.

Das Kleinkind war im Mai 2017 bei der vor Gericht stehenden Pflegemutter in Solingen umgekommen. Zurzeit läuft der entsprechende Prozess am Landgericht Wuppertal.

(or)
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