Überfall auf Discounter die Solingen Haftstrafen für Räuber-Duo

SOLINGEN/WUPPERTAL · Die beiden 17- und 19-jährigen Solinger waren „kooperativ“. Vor dem Landgericht in Wuppertal hatten sie ausführlich und sehr genau den Ablauf des Überfalls auf den Discounter an der Zietenstraße geschildert.

Gegen Ladenschluss um 22 Uhr waren sie am 27. Juni in den fast leeren Laden geschlendert, legten einen Energiedrink aufs Band und wurden dann blitzschnell zu Räubern. Die Drohung mit einem scharfen Messer in der Hand überzeugten die beiden Angestellten, aus der Kasse 1150 Euro in kleinen Scheinen zu übergeben. In Corona-Zeiten war die Verkleidung mit einer Bandana nicht auffällig, wohl aber die Erlöser-Frisur des 19-jährigen Solingers, der hier schon öfters eingekauft hatte. Die Identifizierung ging deshalb rasend schnell, unbekannt waren sie den Behörden nicht.

Der 17-Jährige war schon vor seiner Strafmündigkeit mehrfach durch Straftaten aufgefallen und galt als Mitglied der berüchtigten Gruppe „426“ (benannt nach der Postleitzahl). Er galt als kaum beherrschbar, schwere Körperverletzungen mit gezielten Schlägen auf die Augen eines Hausmeisters waren Gegenstand früherer Verurteilungen. Seine Sozialprognose? Mau.

Auch der 19-Jährige aus der gleichen Gruppe, bekannt für immer wiederkehrende Einbrüche in Schulen und Kindergärten, schien keinen Wert aufs Reguläre zu legen. Seine Entschuldigung: Als Staatenloser sei er trotz Geburt in Deutschland nur geduldet. Er kann nicht abgeschoben werden, vor allem erhält er keine Arbeitserlaubnis.

Nach dem Überfall waren sie blitzschnell bei einer Nahbereichsfahndung festgenommen worden. Vom Messer und der Beute gab es keine Spur. Die hatten sie zusammen mit der Tat-Bekleidung am Sportplatz der Eintracht an der Zietenstraße versteckt – und kamen nicht mehr dazu, sie dort abzuholen. Der Jüngere zeigte der Polizei jetzt die Verstecke. Die auffällig schwarz-neongrünen Klamotten fanden sich. Das Messer, angeblich ins Unterholz geworfen, war unter de Herbstlaub nicht mehr zu finden, und das Versteck mit dem Geld hinterm Efeu in einer Mauer war leer geräumt.

Einig waren sich die Prozessbeteiligten, dass für beide Täter das Jugendstrafrecht gelten solle. Der Jüngere wurde unter Einbeziehung seiner derzeitigen Haft zu gesamt vier Jahren und drei Monaten verurteilt, zwei Jahre hat er bereits verbüßt. Der Ältere wurde, wie von der Staatsanwältin gefordert, zu drei Jahren Haft verurteilt. Der Bruder, gerade erst aus der Haft nach dem Überfall einer Gaststätte entlassen, protestierte laut und wurde des Saales verwiesen.

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