Prozessauftakt in Wuppertal Solingerin wegen Beihilfe zum sexuellen Missbrauch ihrer Kinder angeklagt
Solingen/Wuppertal · Eine 39-jährige Solingerin steht wegen Beihilfe zum sexuellen Missbrauch ihrer Kinder vor dem Landgericht in Wuppertal. Der Vater wurde bereits verurteilt.
Vom „Tatort Kinderzimmer“ hatte der Richter bereits vor einem Jahr in seiner Urteilsbegründung gesprochen. Zuvor hatte er einen mittlerweile 40-Jährigen Solinger wegen des schweren sexuellen Missbrauchs seines Sohnes (11) und seiner Tochter (14) zu sechs Jahren und drei Monaten Haft verurteilt. In den Fokus der Ermittler war der Verurteilte eher zufällig geraten, nachdem amerikanische Ermittler ein Foto im Internet entdeckt hatten, dass mit den GPS-Daten der Wohnung der Familie in Solingen versehen gewesen sein soll. Das Foto hatte der Vater in einer geschlossenen Chat-Gruppe geteilt, um dort aufgenommen zu werden.
Der Tatzeitraum, in dem der Familienvater seine eigenen Kinder missbraucht und die Fotos zum Tausch auf einschlägigen Plattformen angeboten haben soll, erstreckte sich über zehn Jahre. Bei einer Hausdurchsuchung war ein Datenträgerspürhund zum Einsatz gekommen, mehr als 500.000 Fotos und Videos sollen gefunden worden sein. Insgesamt 36 Taten des teils schweren Missbrauchs hatte man aufklären können, ohne dass man die Kinder einer retraumatisierenden Befragung hatte aussetzen müssen. Zudem hatte der 40-Jährige dazu beigetragen, dass gegen einen ebenfalls pädophilen Chatpartner ermittelt werden konnte.
Der Familienvater war im Juni 2020 auf einem Campingplatz in Rösrath verhaftet worden, und bereits damals ging es auch um eine Frage: Wo war die Mutter, während der Vater seine Tochter und seinen Sohn sexuell missbrauchte? Schon nach der Festnahme ihres Mannes auf dem Campingplatz war sie der Beihilfe beschuldigt, aber nach ihrer Vernehmung wieder entlassen worden. Nun hat der Prozess gegen die 39-Jährige am Wuppertaler Landgericht begonnen, die Staatsanwaltschaft wirft der Frau die Beihilfe zum sexuellen Missbrauch in 23 Fällen vor. Bei der Beweisaufnahme wird es vor allem auch darum gehen, um es sich um Fahrlässigkeit handelt, oder um Vorsatz.
Wie schon in der Verhandlung gegen den Kindsvater, wurde auch diesmal zum Schutz der minderjährigen Kinder die Öffentlichkeit bereits vor der Anklageverlesung ausgeschlossen. Nur so viel weiß man aus der Anklage gegen deren Mutter: Spätestens nach der ersten Hausdurchsuchung und mit dem Beginn der Ermittlungen gegen ihren Mann soll sie gewusst haben, dass ihm der sexuelle Missbrach der eigenen Kinder vorgeworfen wurde.
Trotz der schweren Vorwürfe gegen den Vater hatte das Jugendamt die Kinder in der Familie gelassen und die Mutter dazu verpflichtet, den Sohn nd die Tochter nicht unbeaufsichtigt zu lassen. Dennoch soll sie laut Anklage zugelassen haben, dass ihr Mann die Kinder ins Bett bringt, während sie im Wohnzimmer auf der Couch gesessen habe. Einmal soll die Tochter allein mit dem Vater im Wohnwagen auf dem Campingplatz gewesen sein – bei diesen Gelegenheiten soll der Solinger die ihm vorgeworfenen schweren Missbrauchstaten begangen haben.