Rommerskirchen Kanalprüfung vor dem Aus

Rommerskirchen · SPD-Fraktionschef Martin Mertens rechnet mit einer lockeren Handhabung der Kanalanschluss-Prüfungen. Bürgermeister Albert Glöckner will den Wortlaut der Neufassung des Landesrechts abwarten.

Per Satzung hatte der Rat vergangenen Sommer die viel diskutierte Dichtheitsprüfung privater Kanalanschlüsse gestreckt: Galt zunächst der 31. Dezember 2015 als Stichtag, hatte der Rat diese Frist für 14 der 17 Ortschaften um ein bis zu sieben Jahre verlängert.

Der SPD-Fraktionsvorsitzende Martin Mertens rechnet damit, dass selbst diese vergleichsweise großzügige Handhabung durch eine Novellierung des Gesetzes übertroffen werden könnte.

"Wir gehen nun davon aus, dass der umstrittene Paragraph 61a des Landeswassergesetzes von der rot-grüne Landesregierung gekippt und eine wesentlich liberalere Rechtsverordnung folgen wird", sagt der Sozialdemokrat. Die Überarbeitung der bisherigen Vorschrift hat die Regierung bereits angekündigt: Am 19. April ist im Landtag eine erneute Anhörung von Sachverständigen und den betroffenen Verbänden vorgesehen.

"Natürlich ist sauberes Trinkwasser unser wichtigstes Lebensmittel und für jeden Menschen unverzichtbar. Deshalb ist es richtig, dass der Schutz des Grundwassers hohe Priorität hat", so Mertens. Insofern hält er das Grundanliegen der 2007 noch CDU-geführten Landesregierung für "nachvollziehbar", eine solche Kanaldichtheitsprüfung ins Gesetz aufzunehmen.

Mertens zufolge hat die bisherige Regelung jedoch eine Schwachstelle: "Es ist sehr fraglich, ob jenseits von Wasserschutzgebieten die Kosten von Kanaluntersuchungen im Verhältnis zu potenziellen Umweltrisiken stehen." Hauseigentümer seien zunehmend verunsichert und hätten zum Teil bereits Erfahrungen mit Kanalhaien gemacht, "also Firmen, die für viel Geld Kanalsanierungen anbieten und sich auf den vermeintlichen ,Dichtheitszwang' berufen, der ab 2015 gelte", verweist Martin Mertens auf die in vielen Kommunen geführte Diskussion.

Sobald die Neuregelung des Gesetzes in Kraft trete, könne die Gemeinde ihre im Juli 2011 beschlossene Satzung wieder aufheben "und entsprechend der dann folgenden Vorgaben aus dem Umweltministerium verfahren", schlägt der SPD-Fraktionschef vor. Bürgermeister Albert Glöckner sieht es ähnlich: "Wir warten den Wortlaut der Neufassung des Landesrechts ab und werden bei Wegfall der Pflichten für die Bürger unsere Satzung gänzlich aufheben."

Glöckner verweist zudem auf einen Umstand, der Rommerskirchen von den meisten Kommunen unterscheide: "Bei uns wird der kritischste Teil der Schmutzwasserzuführung in den Kanal, der Anschluss der Hausleitung an den Straßenkanal, vom Erftverband geprüft. Damit wollen wir unser Grundwasser schonen."

(NGZ/rl)
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