Heiligenhaus Was Kippen schnippen in der Stadt kostet

Heiligenhaus · 50 Euro für achtloses Wegwerfen von Zigarettenkippen – so sieht es der Ordnungs- und Bußgeldkatalog vor. Der enthält auf den ersten Blick auch Kuriositäten.

 Einmal Kippe wegwerfen kann 50 Euro kosten, 100 Euro im Wiederholungsfall.

Einmal Kippe wegwerfen kann 50 Euro kosten, 100 Euro im Wiederholungsfall.

Foto: dpa/Martin Gerten

Eine Art Rechtskunde-Seminar auf engstem Raum erhielten die Mitglieder des Ausschusses für öffentliche Sicherheit und Ordnung in ihrer jüngsten Sitzung. Die CDU wollte sich mit Hilfe der Verwaltung einen Überblick darüber verschaffen, wie die Städte und Gemeinden des Kreises Mettmann die Höhe der Geldbußen bei Ordnungswidrigkeiten geregelt haben.

Erste Erkenntnis: Die Gemeinden legen Bußgelder nicht nach Gutdünken fest. Denn: „Da die Städte Heiligenhaus, Velbert und Wülfrath dem Gerichtsbezirk des Amtsgerichts Velbert zugeordnet sind, ist zu empfehlen, die Grundlage der Verwarnungs- und Bußgelder insoweit mit den jeweiligen Ordnungsbehörden abzustimmen“, teilt die Verwaltung mit.

43 Positionen umfasst der aktuelle städtische Verwarnungs- und Bußgeldkatalog, der übrigens als „interne Handlungsanweisung“ geführt wird. Er beinhaltet schon die landesweit verschickte ministerielle Empfehlung, das „achtlose Wegschnippen von Zigarettenkippen“ mit 50 Euro, im Wiederholungsfall mit 100 Euro zu ahnden. Und wie funktioniert das in der Praxis? „Das wird definitiv auch so gehandhabt“, sagt Andreas Koch-Maciejewski, Abteilungsleiter im Ordnungsamt. „Unsere Mitarbeiter gehen gezielt auf die Betreffenden zu. Fälle sind bekannt.“

Zweite Erkenntnis: „Die Ordnungsbehörden setzen Geldbußen im jeweiligen Ermessen unter Würdigung der besonderen Umstände des Einzelfalls und der jeweiligen Leistungsfähigkeit des Betroffenen fest. Die Geldbuße soll den wirtschaftlichen Vorteil, den der Täter aus der Ordnungswidrigkeit gezogen hat, übersteigen“, heißt es rechtskundlich weiter in den Ausschuss-Unterlagen.

Aufgenommen in den Katalog sind Heiligenhauser Besonderheiten, wie diese: „Schiffsmodelle östlich und südlich der durch Bojen begrenzten Wasserfläche des Abtskücher Stauteiches einzusetzen und zu betreiben. Der Betrieb mit Verbrennungsmotoren, jedoch mit Ausnahme von Dampfmaschinen, ist auf dem Abtskücher Stauteich generell verboten.“ Wer sich nicht daran hält und erwischt wird, zahlt 15 Euro. Auf die zu Straße spucken stellt einen Verstoß gegen das Verunreinigungsverbot dar und kann 20 Euro kosten, das Ausspucken eines Kaugummis 35 Euro. Autowaschen mit Reinigungsmitteln: 20 Euro. Sperrmüll neben Containern abladen: 55 Euro. Wer die Hinterlassenschaften seines Hundes nicht beseitigt, kann mit 35 Euro zur Kasse gebeten werden. Außerdem kann dies ebenso ein Bußgeldverfahren nach sich ziehen wie nächtliche Ruhestörung, die als Ordnungswidrigkeit zunächst mit 35 Euro im Katalog steht. Zu Beginn des Jahres hatte die Stadtwacht ihre Arbeit in allen Details vorgestellt – ebenfalls im Fachausschuss. Zu den Unterlagen gehörte auch die Statistik über Verwarnungsgelder. Einsamer Spitzenreiter im Deliktekanon: die Verkehrsüberwachung. Allein die brachte 2018 11.084 Euro in die Kasse.

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