Amtsgericht Wipperfürth Statt Strafe: Rentner gibt vor dem Richter Führerschein für immer ab

Radevormwald · Auf Anraten des Richters verzichtete ein 76-Jähriger für immer auf seine Fahrerlaubnis. Im Gegenzug wurde das Strafverfahren wegen Unfallflucht vor dem Amtsgericht Wipperfürth eingestellt. Damit wird der Mann auch weiterhin nicht vorbestraft sein.

 Einen bitteren Ausgang nahm jetzt für einen 76-jährigen Radevormwalder eine Hauptverhandlung vor dem Wipperfürther Amtsgericht.

Einen bitteren Ausgang nahm jetzt für einen 76-jährigen Radevormwalder eine Hauptverhandlung vor dem Wipperfürther Amtsgericht.

Foto: dpa/Uli Deck

Das war ein schwerer Tag für einen 76 Jahre alten Mann aus Radevormwald: Zum ersten Mal in seinem Leben musste er sich vor einem Strafrichter verantworten. Am Ende stand zwar kein Schuldspruch, aber der Preis, den der Rentner zu zahlen hatte, war doch hoch: Auf Anraten des Richters verzichtete der 76-Jährige für immer auf seine Fahrerlaubnis. Im Gegenzug wurde das Strafverfahren wegen Unfallflucht vor dem Amtsgericht Wipperfürth eingestellt. Damit wird der 76-Jährige auch weiterhin nicht vorbestraft sein.

Ohne endgültigen Verzicht auf den Führerschein schien eine Verurteilung und ein Schuldspruch nach dem Verlauf des Strafverfahrens sicher. An einem Tag im September 2019 war der Rentner mit seinem Pkw zum Einkaufen in die Innenstadt gefahren. Auf der Kaiserstraße soll er ein geparktes Auto gerammt und beträchtlich beschädigt haben. Danach war er, ohne sich um den Schaden zu kümmern, weiter gefahren.

Mehrere zum Prozess geladene Zeugen hatten den Knall gehört, sie konnten den Unfallwagen beschreiben und hatten sich auch Teile des Kennzeichens gemerkt. Alles passte zum Auto des Angeklagten. Der hatte später seinen Wagen in eine Werkstatt gebracht, angeblich aber nur, um eine Felge zu erneuern. Die sei an dem Tag zerbrochen, als er versehentlich einen Bordstein gerammt habe, sagte der Mann. Er beteuerte aber auch: „Ein anderer Wagen war da nicht, ich habe kein Auto gerammt.“ Fotos vom Ort des Geschehens und vom lädierten Pkw, unmittelbar aufgenommen nach dem Unfall, zeigten ein anderes Bild.

Das Gericht hielt dem Mann auch Fotos vom eigenen Auto vor, die die Polizei später aufgenommen hatte: Beulen, Schrammen und andere Unfallschäden in reicher Fülle. Vorhalt des Richters: „Das sieht ganz danach aus, als wäre der Unfall auf der Kaiserstraße nicht der erste mit ihrem Auto gewesen.“ Das räumte der Rentner auch ein: Der Hof am Haus, wo er sein Auto regelmäßig parke, sei sehr eng. Da sei es eben gelegentlich vorgekommen, dass er beim Rangieren „irgendwo kurz angeeckt“ sei.

An diesem Punkt der Verhandlung sah der Richter sich veranlasst, einen Schlussstrich zu ziehen. Sein Fazit: „Wenn ein Auto so aussieht wie Ihres, ist daran nicht nur der enge Hof schuld. Da spricht dann vieles dafür, dass man das mit dem Autofahren doch besser lassen sollte, zum eigenen Schutz und zu dem der Allgemeinheit.“ Der Mann schien einverstanden: „Gut, dann lasse ich das mit dem Fahren auf dem Hof!“ Etwas länger brauchte der 76-Jährige für die Einsicht, dass es damit allein nicht getan ist. Schließlich stimmte er zu, seine Fahrerlaubnis für immer abzugeben, wenn damit das Strafverfahren beendet werde.

Die Einstellung verband das Gericht mit einer weiteren Auflage unabhängig vom Führerschein-Verzicht: Der Rentner muss ein Bußgeld von 500 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung zahlen. Bei einer Verurteilung wäre die Geldstrafe deutlich höher ausgefallen.

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