Tierschutz Kastrations-Regelung zeigt Wirkung
Radevormwald · Eine Kastrationspflicht für freilaufende Katzen ist vor gut einem Jahr im Kreis eingeführt worden. Das Ziel der Maßnahme ist es, die unkontrollierte Vermehrung von streunenden Tieren zu verhindern – offensichtlich mit Erfolg.
Für Andrea Reitzig und ihr Team vom Tierheim Remscheid/Radevormwald ist es Alltag: Jemand meldet sich und teilt mit, dass er ein streunendes Kätzchen aufgelesen hat. Das Team des Tierheims kümmert sich um den Neuzugang – und dazu gehört stets eine Impfung, ein Chippen und, wenn nötig, eine Kastration.
Letzteres ist inzwischen Standard, weil die Zahl der wild streunenden Katzen auch im Bergischen sehr hoch ist. Das hat verschiedene Folgen. „Zum einen verändert sich dadurch das Ökosystem“, erklärt Andrea Reitzig. Zum anderen bedeute es ein wachsendes Elend für die vielen Katzen, die sich nicht ernähren können. „Viele der Tiere werden todkrank zu uns gebracht“, sagt die Leiterin des Tierheims. Nicht nur Unterernährung spielt dabei seine Rolle, sondern auch die Inzucht unter den Tieren, die für die Gesundheit der Würfe nichts gutes verheißt.
Aus diesem Grund hat der Oberbergische Kreis am 1. März des vergangenen Jahres eine neue Katzenschutzverordnung eingeführt. Die Kastration ist dabei eine der wichtigsten Maßnahmen. Katzenbesitzer im Oberbergischen Kreis müssen ihre freilaufenden Tiere ab einem Alter von fünf Monaten kastrieren lassen. Außerdem muss jedes Tier mit einem Chip oder einer Ohr-Tätowierung registriert werden. Bei Missachtung dieser Vorgaben drohen Geldbußen von bis zu 1000 Euro.
„Das Veterinäramt hat in diesem Zeitraum mit 30 Fällen im Kreisgebiet zu tun gehabt, bei denen die Regelung nicht eingehalten wurde“, teilt Philipp Ising, Sprecher des Oberbergischen Kreises, unserer Zeitung mit. „Das Amt hat die Halter dann angeschrieben, 25 von ihnen haben dann die Kastration durchführen lassen.“ Bei den anderen habe dann erst die Drohung mit dem Bußgeld gefruchtet – bis auf einen Fall. „Der geht jetzt vor Gericht“, berichtet Ising. Fazit der Behörden: Die neue Gesetzeslage habe durchaus etwas gebracht.
Auch Dr. Birgit Schnabel, Tierärztin aus Radevormwald, hat den Eindruck gewonnen, dass diese Regelung schon Gutes bewirkt hat: „Es gibt schon mehr Besitzer, die nun darauf achten, dass ihre Tiere kastriert und gechippt sind.“ Wer ein streunendes Kätzchen aufliest, sollte auf jeden Fall sofort Kontakt mit dem zuständigen Tierheim aufnehmen.
Katzen sind mit vier bis fünf Monaten geschlechtsreif und können pro Jahr zwei Würfe mit vier bis sechs Kätzchen bekommen. Eine nicht kastrierte Hauskatze und ihr Nachwuchs könnten so in drei Jahren theoretisch mehr als 38.000 Nachkommen zeugen.
Tierschützer gehen davon aus, dass im Bergischen Tausende streunender Katzen unterwegs sind. Laut dem Kreisveterinäramt leiden viele von ihnen an Katzenschnupfen, Erblindung, Parasitenbefall oder Pilzerkrankungen. Bei Jungtieren führt außerdem die Katzenseuche zu hohen Sterblichkeitsraten.
Ein oft gehörter Ratschlag ist es, wild umherstreifende Katzen nicht zu füttern. Das ist natürlich leichter gesagt als getan, räumt Andrea Reitzig ein: „Ich kann die Leute verstehen, ich würde auch ein Katze nicht verhungern lassen.“
Keine Option für viele Tierfreunde ist die Bejagung von streunenden Katzen, obwohl Jäger sie für sinnvoll halten – ein sehr emotionales Thema. Obwohl die schwarz-gelbe Landesregierung die Verschärfung des Jagdgesetzes durch die rot-grüne Vorgängerregierung teilweise zurückgenommen hat, bleibt in Nordrhein-Westfalen das Abschießen von wilden Katzen verboten.