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Mönchengladbach Vier Kilo Marihuana, Geld und Gaspistole unterm Sofa

Mönchengladbach · Ein Erkelenzer (24) und ein Mönchengladbacher (29) müssen sich seit Mittwoch, 12. Dezember, vor der Ersten Großen Strafkammer des Landgerichts wegen Rauschgifthandels verantworten.

Die beiden Männer auf der Anklagebank reagierten gefasst, als im Gerichtssaal die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft bekannt wurden. So soll der 29-jährige Mönchengladbacher in 137 Fällen mit Marihuana und Amphetaminen einen schwunghaften Handel betrieben haben. Dagegen soll sich der 24 Jahre alte Erkelenzer, der zum ersten Mal vor Gericht stand, nur einmal an den Rauschgift-Geschäften in diesem Jahr beteiligt haben.

Zu Prozessbeginn waren die Angeklagten bereit, Angaben zum Lebenslauf zu machen. Der Mönchengladbacher, dessen Vorstrafenregister bereits Eintragungen enthält, hatte nach dem Abitur eine Ausbildung begonnen, aber nicht beendet. "Damals habe ich schon regelmäßig Drogen konsumiert", sagte der 29-Jährige.

Bereits als 14-Jähriger habe er gekifft und sich bald täglich Cannabis besorgt. "Irgendwie habe ich das finanziert", beantwortete er die Frage des Richters. Den Führerschein habe er als 18-Jähriger erworben, aber bald wieder verloren — wegen Trunkenheit am Steuer. Später sei er zum Hartz-IV-Empfänger geworden. Seine Schulden habe der Vater bezahlt.

Der jüngere Mitangeklagte hat eine Ausbildung zum Einzelhandelskaufmann abgeschlossen und gearbeitet. Drogen habe er nur gelegentlich konsumiert.

Offenbar waren die Männer aufgefallen, als der Erkelenzer am Abend des 5. Juli zwei Beutel aus dem Kofferraum seines Fahrzeugs nahm und in die Wohnung des Mitangeklagten transportierte. Die Beutel enthielten 250 Gramm und 155 Gramm Marihuana. Bei der Wohnungsdurchsuchung des Gladbachers wurden 200 Gramm Marihuana und 740 Gramm Amphetamin gefunden. Außerdem entdeckten die Beamten 4675 Euro und unter dem Sofa eine geladene Gaspistole. Auch in der Wohnung des Erkelenzers wurden die Fahnder fündig: Sie entdeckten 4160 Gramm Marihuana, 1500 Gramm Amphetamin und 5395 Euro Bargeld. Der Prozess wird fortgesetzt.

(RP)
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