Mönchengladbach Unfall: Fußgängerin will 100 000 Euro Schmerzensgeld

Mönchengladbach · Die junge Frau, die während des Schützenfestes in Günhoven auf der Stadtwaldstraße angefahren und schwer verletzt wurde, klagt gegen den angeblichen Verursacher des Verkehrsunfalls. Im Zivilstreit beruft sie sich auf das Gutachten eines Kfz-Sachverständigen.

Vor der Zehnten Zivilkammer des Mönchengladbacher Landgerichts beschuldigt die Klägerin einen Autofahrer, sie am 13. Juli 2010 mit seinem Pkw beim Überqueren des Fußgängerüberweges an der Stadtwaldstraße erfasst und dabei schwer verletzt zu haben. Ein erstes Strafverfahren gegen den angeblichen Unfallverursacher ist eingestellt worden. Doch damit ist der Fall nicht beendet. Inzwischen hat die Fußgängerin den Autofahrer verklagt und verlangt ein Schmerzensgeld von mindestens 100 000 Euro. Als die Frau Mitte Februar vorigen Jahres die Klage erhob, sei sie linksseitig gelähmt gewesen und habe weder gehen noch stehen können. Das Unfallereignis ist inzwischen vor Gericht bekannt. Am 13. Juli 2010 besuchte die Klägerin das Günhovener Schützenfest und hielt sich hauptsächlich im Zelt auf. Etwa gegen Mitternacht trat sie den Heimweg an. An der Kreuzung Günhovener / Stadtwaldstraße drückte die Fußgängerin auf den Tastknopf, um "Grün" zu erhalten. Doch die Ampel reagierte nicht. Die Frau wusste nicht, dass der Tastknopf defekt war. Schließlich lief sie bei Rot über die Straße. Der beklagte Autofahrer näherte sich mit seinem Pkw aus Rheindahlen in Richtung Rheydt und erfasste die von links kommende Fußgängerin. Dabei soll sie fast 16 Meter durch die Luft geflogen sein. Im Kreuzungsbereich blieb sie liegen. Die Blutprobe der Klägerin soll 1,95 Promille ergeben haben. Die Klägerin erlitt eine Schädelhirnverletzung, Hirnquetschungen, Frakturen an zwei Halswirbeln und im Beckenbereich sowie Verletzungen an den Halsschlagadern.

Sie habe das Fahrzeug des Beklagten nicht bemerkt, weil der viel zu schnell gefahren sei. Sie hätte dem Pkw nicht mehr ausweichen können. Dagegen hatte der Autofahrer beteuert, das vorgeschriebene Tempo 50 km/h eingehalten zu haben. "Ich hatte die grüne Ampel und konnte den Unfall nicht vermeiden", so die Aussage des Fahrers.

Doch nun gibt es ein neues Sachverständigengutachten. Danach soll der Fahrer den Pkw mit einer Kollisionsgeschwindigkeit von 65 km/h bis 75 km/h gesteuert haben. Die Kollision soll ungebremst erfolgt sein. Laut Gutachten sei die Klägerin wegen ihrer hellen Bekleidung im gut ausgeleuchteten Kreuzungsbereich unübersehbar gewesen. Außerdem sei der Autofahrer mit zu hoher Geschwindigkeit unterwegs gewesen. Der Unfall hätte sich vermeiden lassen, wenn der Fahrer vor allem den Kreuzungsbereich ausreichend beobachtet hätte, so ein Ergebnis des Kfz-Gutachtens.

Am 28. Februar des kommenden Jahres wird der Fall vor der Zehnten Zivilkammer fortgesetzt.

(RP)
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