Gericht 75-Jährige wegen Rauschgifthandels verurteilt

Krefeld · Freiheitsstrafe von einem Jahr und vier Monaten

(BL) Das Schöffengericht hat eine 75-Jährige wegen Handels mit Betäubungsmitteln zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und vier Monaten verurteilt. Die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. Zehn mal hatte die Krefelderin innerhalb mehrerer Monate je ein Gramm Marihuana an einen jungen Mann verkauft. Damit wollte sie ihren eigenen Konsum finanzieren, sagte die Rentnerin. Ihr 54-jähriger Nachbar saß auch auf der Anklagebank. Er hatte die Betäubungsmittel in seinem Gartenhaus aufbewahrt. Dort soll es auch portioniert und verpackt worden sein, bevor es in dem Haus auf der Hülser Straße verkauft wurde. Das Gericht verurteilte den Angeklagten zu zehn Monaten Haft. Eine Bewährung kam aufgrund seiner Vorstrafen nicht mehr in Frage. Das Gericht konnte ihm allerdings nicht nachweisen, dass er mit Drogen handelte. Deshalb wurde er nur wegen Besitzes von Betäubungsmitteln verurteilt.
Ursprünglich waren beide wegen gemeinschaftlichen gewerblichen Handelns mit Betäubungsmitteln angeklagt. Von einer Gewerbsmäßigkeit ging das Gericht nicht mehr aus.

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