Mönchengladbach Zehn Monate Freiheitsstrafe ohne Bewährung für Junkie

Mönchengladbach · Seit 1998 lebt der 50-jährige Angeklagte in Deutschland. Seine Heimat ist Kasachstan. Gestern musste er sich vor dem Mönchengladbacher Amtsgericht wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und als Ladendieb verantworten. Aber ohne Dolmetscherin konnte der Angeklagte der Gerichtsverhandlung nicht folgen. Offenbar reichten seine Deutschkenntnisse nicht aus. Nach Verlesung seines Vorstrafenregisters war klar, dass der Mönchengladbacher in all den Jahren immer wieder mit Straftaten aufgefallen war und bereits mehrmals Gefängnisstrafen verbüßen musste.

Diesmal wurde er zweimal am Steuer eines Pkw erwischt und konnte keine Fahrerlaubnis vorzeigen. Am 24. November 2016 fiel er ohne Führerschein an der Neusser Straße auf und am 14. April 2017 an der Krefelder Straße. Die Autos habe er immer von einem Typen erhalten, der mit ihm Drogen konsumierte.

Seine Ladendiebstähle gestand der 50-Jährige bereits zu Prozessbeginn ein. So hatte der Hartz-IV-Empfänger im September 2016 im Mediamarkt Lautsprecher gestohlen und am 12. Dezember 2016 im Kaufhof ein Kostüm für 59,99 Euro. Eine Flasche Parfüm für 60 Euro, die er am 24. September 2016 mitnahm, ohne zu zahlen, sei für seinen Sohn bestimmt gewesen.

Nach längerem Zögern gab der Angeklagte schließlich zu: "Ich weiß, dass ich schuldig bin. Das ist alles Beschaffungskriminalität, weil ich Heroin und Kokain konsumiere". Er sei schon einmal in einer Therapie gewesen, habe sie aber nicht abgeschlossen, ließ der 50-Jährige die Dolmetscherin übersetzen. "Ohne abgeschlossene Therapie gibt es keine Bewährung", machte ihm der Richter klar. "Ich bitte um eine Chance", ließ der Angeklagte übersetzen.

Die Staatsanwältin forderte für den Junkie eine Haftstrafe von einem Jahr. Am Ende verurteilte das Gericht den Angeklagten wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Erlaubnis und Ladendiebstahls, jeweils in zwei Fällen, zu zehn Monaten Freiheitsstrafe - ohne Bewährung. Außerdem muss der Mann ein Jahr und sechs Monate auf eine Fahrerlaubnis verzichten.

Der Mann aus Kasachstan nahm das Urteil schweigend zur Kenntnis.

(RP)
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