Die NEW in Mönchengladbach Landesregierung nennt „Sven“-Beteiligung unzulässig

Mönchengladbach · Ministerin Ina Scharrenbach (CDU) schreibt in ihrer Antwort auf eine Anfrage der Grünen-Landtagsfraktion, die Beteiligung verstoße gegen Gemeindewirtschaftsrecht. Ob dadurch wirtschaflicher Schaden entstanden ist, ließ sie offen.

 Das Elektroauto „Sven“.

Das Elektroauto „Sven“.

Foto: Bauch, Jana (jaba)

Die Landesregierung hat das umstrittene „Sven“-Investment der NEW als rechtlich unzulässig bezeichnet. Das geht aus der Antwort der CDU/FDP-Regierung auf eine Kleine Anfrage der Grünen-Fraktion hervor. Darin heißt es, die Bezirksregierung sei zu dem Ergebnis gekommen, „dass die durchgeführte Beteiligung als gemeindewirtschaftsrechtlich unzulässig zu bewerten ist. Die Landesregierung teilt diese Bewertung.“ Die NEW hatte sich im Sommer 2018 mit unterm Strich gut 2,5 Millionen Euro an der Entwicklung des Elektroautos „Sven“ der Share2drive GmbH beteiligt, ohne die Zustimmung des Stadtrates und die Beteiligung der Bezirksregierung abzuwarten. Beides schreibt die Gemeindeordnung vor.

Die Antwort der CDU-Politikerin Ina Scharrenbach, Ministerien für Kommunales, stammt vom 20. Dezember 2019 und wurde nun veröffentlicht. Darin betont die Ministerin, es gebe zum Zeitpunkt des Schreibens keine „Entscheidungsnotwendigkeit im Hinblick auf die Ergreifung kommunalaufsichtlicher Maßnahmen“. Da lief die Frist der Bezirksregierung an die Stadt noch, innerhalb der Mönchengladbach den Ausstiegsplan der NEW aus der „Sven“-Beteiligung darlegen musste. Den hatte NEW-Vorstand Frank Kindervatter Mitte Dezember den Politikern im Rat aufgezeigt: Demnach soll Innogy die Beteiligung für 2,5 Millionen Euro von der NEW übernehmen und bis 30. Juni 2021 versuchen, die Geschäftsanteile mit Gewinn zu verkaufen.

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