Zu Anlagen in Tönisvorst Windrad-Betreiber SL Naturenergie begrüßt Klima-Urteil

Tönisvorst · Genehmigungsverfahren für Windkraftanlagen dürften nicht mehr fünf bis zehn Jahre dauern, denn so viel Zeit sei nicht mehr, sagt Geschäftsführer Milan Nitzschke. Das Unternehmen betreibt in Vorst zwei Anlagen.

 Die Windenerrgieanlage in Vorst, die am nächsten zur Wohnbebauung liegt, steht etwa 600 Meter weit von den ersten Wohngebäuden entfernt.

Die Windenerrgieanlage in Vorst, die am nächsten zur Wohnbebauung liegt, steht etwa 600 Meter weit von den ersten Wohngebäuden entfernt.

Foto: Emily Senf

Die SL Naturenergie-Gruppe, Betreiber der beiden Windenergieanlagen in Vorst, begrüßt die jüngste Kostenpflichtiger Inhalt Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zugunsten einer „entschiedeneren und seriöseren Klimaschutzpolitik“. Dies teilte Geschäftsführer Milan Nitzschke mit.

Das Bundesklimaschutzgesetz greift aus Sicht des Bundesverfassungsgerichts zu kurz. Die Karlsruher Richter verpflichteten den Gesetzgeber am Donnerstag, bis Ende 2022 die Reduktionsziele für Treibhausgasemissionen für die Zeit nach 2030 näher zu regeln. Damit gaben sie der Klage mehrerer Klimaschützer, darunter „Fridays for Future“, Recht.

Nitzschke sagt: „Das Urteil ist epochal: Wegducken gilt nicht mehr. Klimaschutz hat jetzt Verfassungsrang. Entsprechend sind nicht nur der Bund, sondern auch Land und Gemeinden verpflichtet, mehr für den Klimaschutz und den Ausbau Erneuerbarer Energien zu tun.“

Genehmigungsverfahren für Windkraftanlagen dürften nicht mehr fünf bis zehn Jahre dauern, denn so viel Zeit sei nicht mehr, sagt Nitzschke. Verzögerungen und Verhinderungsplanung müssten der Vergangenheit angehören. Dabei sei es beschämend, dass für diese Entscheidung erst die jüngere Generation klagen musste. „Die Jugend fordert ihr Recht auf eine intakte Umwelt ein. Aber es ist an uns, den sogenannten Erwachsenen in Wirtschaft und Politik, hierfür endlich die Weichen zu stellen“, sagt Nitzschke.

Um Klimaneutralität nach 2030 zu erreichen, müsse die gesamte Energieversorgung auf erneuerbare Energien umgestellt werden. Die wesentliche Säule für die Energieversorgung der Zukunft bilde mit voraussichtlich etwa 70 Prozent Anteil an der Erzeugung die Windenergie, gefolgt von der Solar- sowie der Bioenergie. „Der Zubau von Wind- und Sonnenenergie geht nur regional. Hier sind Land und Gemeinden gleichermaßen gefragt“, sagt Nitzschke.

Im Streit um die Abstandsregelung für Windräder hat NRW-Bauministerin Ina Scharrenbach (CDU) allerdings einen neuen Gesetzesentwurf vorgelegt. Das geplante Gesetz sieht vor, dass Windkraftanlagen grundsätzlich nur gebaut werden dürfen, wenn sie einen Mindestabstand von 1000 Metern zu Wohngebieten haben. Weil dies kaum Neubau und Modernisierung von Windrädern zuließe, gibt es eine Ausnahmeregel: Kommunen, die in geringerem Abstand Windräder errichten lassen wollen, können dies tun.

Zwei Drittel aller möglichen Standorte in NRW könnten damit wegfallen. „Das geht genau in die falsche Richtung“, sagt Nitzschke. „Damit würden wir sehenden Auges in eine Situation kommen, die das Bundesverfassungsgericht gerade angeprangert hat. Wir können nicht heute eine Unbeeinträchtigung ermöglichen, die auf Kosten der mächsten Generationen geht.“

(emy)
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