Wirtschaft in Mönchengladbach Corona-Soforthilfe ging an tausende Unternehmen

Mönchengladbach · Laut Industrie- und Handelskammer haben 8152 Betriebe aus Mönchengladbach bei der Bezirksregierung in Düsseldorf die Förderung beantragt. Die Frist lief Ende Mai aus. Nun müssen die Unternehmen ihren tatsächlichen Engpass angeben.

 In Mönchengladbach haben nach Angaben der Industrie- und Handelskammer (IHK) Mittlerer Niederrhein 8152 Unternehmen die Corona-Soforthilfe in Anspruch genommen.

In Mönchengladbach haben nach Angaben der Industrie- und Handelskammer (IHK) Mittlerer Niederrhein 8152 Unternehmen die Corona-Soforthilfe in Anspruch genommen.

Foto: dpa/Martin Gerten

In Zeiten des corona-bedingten Stillstands waren die Soforthilfen des Landes für viele Unternehmen die Rettung. Ende Mai ist das Programm ausgelaufen. In Mönchengladbach haben nach Angaben der Industrie- und Handelskammer (IHK) Mittlerer Niederrhein 8152 Unternehmen die Corona-Soforthilfe in Anspruch genommen, sie erhielten gestaffelt nach ihrer Größe Zuschüsse von 9000, 15.000 oder 25.000 Euro. Die Förderanträge wurden von der Bezirksregierung Düsseldorf  bearbeitet.

Ob und wie Soforthilfe in Anspruch genommen werden kann – das waren die häufigsten Fragen in den rund 9000 Beratungsgesprächen an der Telefon-Hotline, die die IHK Mitte März eingerichtet hatte. „Wir sind froh, dass wir unseren Teil dazu beitragen konnten, dass vielen Unternehmen in dieser Notsituation geholfen wurde“, sagt IHK-Hauptgeschäftsführer Jürgen Steinmetz.

Allerdings weist die IHK die Bezieher der Soforthilfen darauf hin, dass Ende Juni die ersten Bewilligungszeiträume des Förderprogramms auslaufen werden. Dazu werden die bezuschussten Unternehmen vom Land angeschrieben und über die kommenden Schritte informiert. Sie müssen dann ihren tatsächlichen Liquiditätsengpass im Bewilligungszeitraum ausrechnen und eventuell zu viel erhaltenes Geld an das Land zurückzahlen.

Der Nachweis der Verwendung der Soforthilfe erfolgt mit Hilfe eines Vordrucks, den alle Zuschussempfänger in einem gesonderten Schreiben (inklusive Ausfüll-Anleitung) rechtzeitig erhalten. Dazugehörige Unterlagen müssen zehn Jahre lang aufbewahrt werden. „Dass der Bund und das Land sicherstellen wollen, dass die Zuschüsse auch tatsächlich an notleidende Betriebe geflossen sind, ist nachvollziehbar“, betont Steinmetz. Die Pflicht zur eventuellen Rückerstattung sei vom Land im Vorfeld klar kommuniziert worden.

Umso wichtiger sei, dass aktuell mit der Überbrückungshilfe vom Bundeswirtschaftsministerium ein Anschlussprogramm auf den Weg gebracht werde. Das Bundeswirtschaftsministerium hatte angekündigt, dass der Bund dafür 25 Milliarden Euro bereitstellen wird. „Trotz der mittlerweile erfolgten Lockerungen sind viele Betriebe nach wie vor in ihren Möglichkeiten eingeschränkt, Umsätze zu erzielen“, so Steinmetz.

(dr)
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