Prozess in Mönchengladbach Campingplatz-Mordprozess mit Tatort-Fotos

Mönchengladbach · Die Angeklagte aus Neuss sagt aus, dass sie einen Pflasterstein zu ihrem Schutz mitgenommen habe.

 Zwei Mönchengladbacher sind in dem Prozess wegen gefährlicher Körperverletzung angeklagt.

Zwei Mönchengladbacher sind in dem Prozess wegen gefährlicher Körperverletzung angeklagt.

Foto: dpa/Jana Bauch

Keine halbe Stunde dauerte die Fortsetzung des Prozesses um den Mord auf einem Campingplatz in Niederkrüchten. Bei dem Termin am Dienstag, für den der Vorsitzende Richter Lothar Beckers extra seinen Urlaub unterbrach, wurden verschiedene Fotos in Augenschein genommen, die das 54-jährige Opfer zeigen. Dazu wurden Fragen an die Angeklagte gestellt. Diese soll gemeinsam mit ihrem Sohn im Januar 2018 zwei Mönchengladbacher dazu angestiftet haben, ihren Lebensgefährten zu überfallen. Die beiden sollen den Mann daraufhin in seinem Wohnwagen mit Pfefferspray und einem Teleskopschlagstock attackiert haben, flohen nach eigenen Angaben danach vom Tatort.

Laut Anklage soll dann die Frau den Campingwagen betreten und das Opfer mindestens zweimal in Tötungsabsicht mit einem Pflasterstein auf den Kopf geschlagen haben. Um das Ganze als Raubmord zu tarnen, soll sie Wertgegenstände vom Tatort entfernt haben. Das Opfer starb noch vor Ort. Die 52-Jährige ist wegen Mordes, ihr Sohn sowie die beiden Angreifer sind wegen gefährlicher Körperverletzung angeklagt. In ihrer Aussage hatte die Angeklagte erklärt, sie habe aus Angst vor einem möglichen Angriff durch ihren Lebensgefährten vor dem Betreten des Wohnwagens einen Pflasterstein aufgehoben. Der Geschädigte habe auf dem Boden gelegen. Die Frau habe den auf ihm liegenden Fernseher beiseite geschubst und mit dem Stein seitlich in Richtung seines Halses geschlagen, jedoch ohne zu treffen.

Tatort-Fotos zeigen, dass der Fernseher auf dem Opfer lag. Die Angeklagte berichtete, dass sie den Fernseher später wieder auf den Geschädigten gelegt habe. Die Nachfrage der Kammer, warum sie das Gerät überhaupt bewegt habe, da dieser doch das Opfer „beschwert“ und somit einen möglichen Angriff auf sie erschwert hätte, konnte die Angeklagte nicht beantworten.

Die Kammer fragte die Angeklagte weiter: „Warum haben Sie nicht direkt mit dem Fernsehgerät zugeschlagen, das wäre doch einfacher gewesen?“ Die Angeklagte erklärte, dass sie kurz vor der Tat an der Hand operiert worden und das Greifen des Fernsehers dadurch schwieriger gewesen sei.

Der Prozess, der im September 2018 begonnen hatte, sollte ursprünglich im November des vergangenen Jahres beendet werden, doch die Wiederherstellung von Handydaten und deren Auswertung verzögerte das Verfahren. Auch ein dann geplantes Ende des Prozesses für Juni 2019 konnte nicht eingehalten werden, da verschiedene Anwälte die Gesamtdaten der Handyauswertung studieren wollten.

Das Urteil wird jetzt für den 5. September erwartet.

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