Niederkrüchten Neue Wendung beim Campingplatz-Mord

Niederkrüchten/Mönchengladbach · In einer Woche beginnt vor der Jugendkammer des andgerichts Mönchengladbach der Prozess. Doch das Gericht glaubt nicht an eine Mordverschwörung.

 April 2018: Spurensuche am Tatort Campingplatz „Laarer Forst“ in Niederkrüchten.

April 2018: Spurensuche am Tatort Campingplatz „Laarer Forst“ in Niederkrüchten.

Foto: Günter Jungmann

Paukenschlag eine Woche vor dem Prozessauftakt gegen die mutmaßlichen Mörder von Roland P., der im Januar auf dem Campingplatz „Laarer Forst“ in Niederkrüchten erschlagen worden war: Anders als die Staatsanwaltschaft, die allen vier Angeklagten gemeinschaftlichen Mord vorwarf, sieht die große Jugendkammer des Landgerichts Mönchengladbach lediglich bei einer Person einen hinreichenden Tatverdacht für einen Tötungsvorsatz. Nur die 52-jährige Lebensgefährtin des Mordopfers, Ramona K. aus dem Rhein-Kreis Neuss, soll wegen Mordes angeklagt werden. Das teilte ein Sprecher des Landgerichts am Montag mit.

Die übrigen Angeklagten hätten nach Ansicht des Gerichts lediglich beabsichtigt, dem Tatopfer eine „Abreibung“ zu verpassen, indem sie es krankenhausreif geschlagen hätten. Dies stimme mit den äußeren Abläufen der Tat überein, wie sie sich aus den Ermittlungen ergebe. Die von Ramona K. in Abwesenheit der übrigen Angeklagten ausgeführten Schläge mit dem Pflasterstein könnten den übrigen Angeklagten nicht zugerechnet werden. Am Dienstag, 11. September, ist Prozessauftakt (9.15 Uhr, Saal A100). Acht Verhandlungstage sind angesetzt, im November könnte das Urteil fallen. Die Sache wird vor der Jugendkammer verhandelt, weil einer der vier Angeklagten zum Tatzeitpunkt noch Heranwachsender war. Die Verhandlung ist öffentlich.

Neben Ramona K. werden auch ihr 21-jähriger Sohn und zwei seiner Freunde, 23 und 24 Jahre alt, auf der Anklagebank Platz nehmen. Für die drei jungen Männer kommt nach Auffassung des Gerichts eine Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung in Betracht, da die Angeklagten das Tatopfer durch ihre Handlungen bewusst in Lebensgefahr gebracht hätten. Die Anklage geht davon aus, dass Streitigkeiten zwischen Ramona K. und ihrem Lebensgefährten den Hintergrund der Tat bilden. Die Staatsanwaltschaft glaubt, dass Ramona K. und ihr Sohn den Ablauf der späteren Tat gemeinsam geplant hätten. Die beiden Freunde hätten für 1500 Euro geholfen. Die drei jungen Männer seien wie vereinbart am Abend des 18. Januar gemeinsam zum Campingplatz in Niederkrüchten gefahren, wo sie von der Angeklagten Ramona K. erwartet worden seien. In einem dort abgestellten Campingwagen habe sich Roland P. aufgehalten. Die beiden Freunde hätten die Tür zum Vorzelt eingetreten, sich so Zugang zum Campingwagen verschafft. Nach dem Einsatz von Pfefferspray habe einer der beiden dem Opfer einen Stoß mit dem Knie und mehrere  Faustschläge gegen Kopf und Oberkörper versetzt, während der andere mehrfach mit einem Teleskopschlagstock auf den am Boden liegenden Roland P. eingeschlagen habe. Die drei jungen Männer hätten sich dann vom Campingplatz entfernt. Anschließend habe Ramona K. ihrem Lebensgefährten in Tötungsabsicht mindestens zweimal mit einem Pflasterstein auf den Kopf geschlagen.

Er war noch am Tatort verstorben.

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