Vorfall in Niederkrüchten Prozess um Campingplatz-Mord verzögert sich weiter

Niederkrüchten · Wegen personellen Engpässen bei der Polizei dauert die Auswertung des Datenmaterials weiter an. Je ein Handy, Laptop sowie Tablet seien noch nicht ausgewertet.

 Der Campingforst am Laarer See in Niederkrüchten.

Der Campingforst am Laarer See in Niederkrüchten.

Foto: Ronge, Birgitta (biro)

(eva) Im Prozess um den sogenannten Campingplatz-Mord ist die Auswertung des Datenmaterials, bedingt durch einen personellen Engpass bei der Polizei „noch nicht komplett, aber nahezu abgeschlossen“. Im Beweisergebnis dessen, was bisher ausgelesen wurde, sei nichts Be- oder Entlastendes gefunden worden, enthalte lediglich Bestätigungen des bisher Gehörten, so Staatsanwalt Stefan Lingens. Je ein Handy, Laptop sowie Tablet seien noch nicht ausgewertet. Der Staatsanwalt erklärte, nochmals um „zügige Erledigung“ gebeten zu haben. Bis zum 25. März sollen Ergebnisse vorliegen. Damit verzögert sich der Prozess, der im September 2018 vor der 1. Großen Jugendkammer des Landgerichts begann, erneut.

Der Angeklagten Ramona K. aus Neuss (52) wird Mord, ihrem Sohn Adriano K. (21) aus Viersen sowie Konstantin K. (23) und Tim S. (24) gefährliche Körperverletzung vorgeworfen. Mutter und Sohn sollen die beiden Mönchengladbacher angestiftet haben, den Lebensgefährten der 52-Jährigen zu verprügeln, um Misshandlungstaten an der Angeklagten zu rächen. Das Opfer sei von den beiden Männern zunächst mit Pfefferspray, dann mit Faustschlägen sowie einem Teleskopschlagstock attackiert worden. Nachdem die Angreifer den Tatort verlassen hatten, soll Ramona K. das Opfer mit einem Pflasterstein auf den Kopf geschlagen haben. Der Mann starb noch vor Ort.

An diesem Prozesstag wurden Bilder in Augenschein genommen, die den Weg über den Campingplatz zu dem Wohnwagen, den das Opfer gemeinsam mit der Angeklagten bewohnte und in dem sich der Überfall abspielte, sowie den Wohnwagen selber zeigen. Ramona K. erklärte, diese Fotos angefertigt zu, ihr Sohn gab an, die beschreibenden Texte hinzugefügt zu haben. Am Tatabend habe er beides an die Mitangeklagten ausgehändigt, damit sie sich vor Ort zurechtfinden. Zudem verlas die Kammer zwei toxikologische Gutachten: Die Untersuchung einer Haarprobe von Tim S. zeigte keine Auffälligkeiten, die von Konstantin K. regelmäßigen Cannabis-Konsum.

(eva)
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