Landgericht Mönchengladbach Neue Anträge im Prozess um Campingplatz-Mord

Mönchengladbach · Der Verteidiger der Angeklagten möchte den Vorwurf gegen seine Mandantin widerlegen: Sein Beweisantrag dreht sich um ein Foto, auf dem möglicherweise die Leiche des Opfers zu sehen ist.

 Der Prozess wird am 11. Juni fortgesetzt. Dann wird über die Anträge entschieden.

Der Prozess wird am 11. Juni fortgesetzt. Dann wird über die Anträge entschieden.

Foto: Bauch, Jana (jaba)

Weitere Anträge haben am Dienstag verhindert, dass die Beweisaufnahme in einem Prozess wegen Mordes auf einem Niederkrüchtener Campingplatz geschlossen werden konnte. Eine 52-Jährige aus Neuss wird wegen Mordes, ihr aus Viersen stammender Sohn (21) sowie zwei weitere Mittäter aus Mönchengladbach (23 und 24 Jahre) wegen gefährlicher Körperverletzung angeklagt. Die beiden Männer sollen im Auftrag von Mutter und Sohn deren Lebensgefährten angegriffen haben. Das Opfer soll noch gelebt haben, als die Männer es zurückließen. Laut Anklage soll die 52-Jährige dem Mann anschließend „mindestens zweimal mit einem Pflasterstein auf den Kopf geschlagen“ haben. Das 54-jährige Opfer starb noch am Tatort.

Der Verteidiger der Angeklagten möchte den Anklagevorwurf gegen seine Mandantin nun widerlegen: Sein Beweisantrag dreht sich um ein Foto, das auf dem Handy eines der beiden Angeklagten wiederhergestellt werden konnte. Es zeige „augenscheinlich eine liegende männliche Person, deren Kopf seitlich nach rechts gedreht sei“. Dies entspräche der Auffindesituation des Opfers Roland P. (54). Die auf dem Foto auszumachende Person habe die Augen sowie den Mund geschlossen, dies spräche dafür, dass hier eine Leiche zu sehen sei. Da das Foto nur in schlechter Qualität vorliegt, soll ein Experte es mit entsprechenden Bildbearbeitungsprogrammen verbessern. Anschließend soll ein Sachverständiger klären, ob es sich bei der gezeigten Person um einen Toten handele. In ihrem Antrag bat die Nebenklage, dass eine Sachverständige zu Spurenmaterial, das an der Kleidung des Opfers gefunden wurde, befragt werde. Die Verteidigung von Ramona K. sowie die Nebenklage baten zudem darum, Akteneinsicht in das vollständige Rohmaterial der von einer Spezialfirma wiederhergestellten Daten zu erhalten. Die Verteidigung erklärte dazu, dass es ihr um die Kommunikation der Männer mit ihren Freundinnen gehe und das die Auswertung einige Zeit, eventuell Wochen, in Anspruch nehmen könnte. Die Kammer erwiderte, dass der Prozess nun nicht „Monate pausieren könne“, bis das Datenmaterial, das laut Staatsanwaltschaft seit Anfang Februar vorliege, gesichtet sei. Laut Staatsanwalt Stefan Lingen sei es „unwahrscheinlich, dass zu diesem Zeitpunkt noch etwas gefunden wird, das uns weiterhilft“. Die Polizei war mehrere Wochen mit der Auswertung beschäftigt.

Über die neuen Anträge wird beim kommenden Termin am 11. Juni entschieden.

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