Prozess vor dem Landgericht 25-Jähriger wegen sexueller Übergriffe vor Gericht

Leverkusen · Wie schwierig es bei Zeugen in Gerichtsprozessen mitunter ist, sich genau an länger zurückliegende Ereignisse zu erinnern, konnte man jetzt im Verlauf des Verfahrens gegen einen 25-jährigen Mann verfolgen.

Der muss sich vor der 23. Großen Strafkammer des Kölner Landgerichts wegen drei Straftaten – sexuelle Übergriffe – verantworten. Im Juli und August vergangenen Jahres riefen mehrere Frauen aus Hitdorf die Polizei. Eine Frau schilderte, wie sich jemand von hinten genähert und auf ihr Gesäß und den Schritt gefasst hat. Am Rheinufer soll ein Mann gegenüber einer ebenfalls unbekannten Frau und deren kleiner Tochter sein Geschlechtsteil entblößt und masturbiert haben.

Diese beiden Zeuginnen sagten vor Gericht aus und sollten zunächst den Täter beschreiben. Das war mitunter selbst bei Angaben wie Größe, Statur oder Haarfarbe schwierig. Andererseits fielen den beiden Geschädigten die glasigen Augen auf, so als ob er unter Drogen stand. Einfacher war es, ein Foto in einem Album der Polizei sofort zuzuordnen.

Die Kammer machte es sich nicht leicht, fragte auch Kleinigkeiten immer wieder nach. Eine resolute ältere Zeugin war darüber so aufgebracht, dass sie noch im Gerichtssaal erklärte, nie wieder eine Strafanzeige stellen zu wollen. Die Beschreibungen schwankten so sehr, dass sich ein Richter während der Verhandlung neben den Ehemann einer geschädigten Frau stellte, um zu klären, wie groß er sei. Der Richter gab selbst ein stattliches Maß von 1,92 Meter an, der Zeuge nannte für sich 1,96 Meter – und war ganz offensichtlich kleiner als der Jurist. Danach müsste der Mann nach der Eintragung seiner Länge im Personalausweis inzwischen um etliche Zentimeter geschrumpft sein.

Der Vorsitzende Richter will sehr akkurat vorgehen, schließlich deutete er die „theoretische Möglichkeit“ an, dass bei dem Angeklagten auch eine Sicherungsverwahrung in Betracht kommen könne. Der Angeklagte stand nämlich schon einmal wegen ähnlicher Delikte vor dem Leverkusener Amtsgericht.

Dagegen nahm die Verteidigerin die bisherigen Aussagen zum Anlass, einen Antrag auf Aussetzung des Haftbefehls – mit ausführlicher Begründung – zu stellen. Darüber wollte das Gericht nicht ad hoc entscheiden. Am Donnerstag wird der Prozess fortgesetzt.

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