Landgericht Köln BTM-Prozess – Richter verliert Geduld mit Angeklagtem

Hückeswagen/Köln · Am Freitag wurde der Prozess gegen drei Hückeswagener wegen BTM-Handel in großem Stil vor dem Landgericht in Köln fortgesetzt.

 Im Prozess gegen drei Hückeswagener vor dem Landgericht in Köln hat Justitia noch kein Urteil gefällt.

Im Prozess gegen drei Hückeswagener vor dem Landgericht in Köln hat Justitia noch kein Urteil gefällt.

Foto: dpa/David-Wolfgang Ebener

Der Prozess gegen drei Hückeswagener wegen Drogenhandels im großen Stil, verlief bislang eher zäh. Hatte sich der 40-Jährige, der nur als Fahrer für den 34-jährigen Mitangeklagten aufgetreten sein soll, noch recht direkt geäußert, dauerte es bis zum dritten Verhandlungstag, bis der Anwalt des 34-Jährigen eine Einlassung verlas. Die Anwältin des 31-jährigen dritten Angeklagten vertröstete das Gericht bis Freitag. Auch dann wurde von ihr zunächst nur eine Stellungnahme verlesen. Diese war jedoch in der ersten Person aus Sicht des 31-Jährigen formuliert und ging weitgehend auf Details zur Anklage ein, so dass der Richter die Anwältin fragte: „Ist das nun eine Stellungnahme oder eine Einlassung? Es ist formuliert, als sei es Letzteres.“ Und an den Angeklagten gewandt: „Stimmt das denn alles so?“

Daraufhin zog sich die Anwältin mit ihrem Mandanten zur Beratung zurück, um dann zu verkünden, dass es eine Stellungnahme sei und sie es umformulieren werde. In diesem Moment kippte die Stimmung im Gerichtssaal. Scheinbar war dem Richter die Taktik des Hinhaltens übel aufgestoßen. „Sie haben jetzt die Gelegenheit, die Dinge zu erklären, vor allem, wie Sie im Zusammenhang mit den zahlreichen Fahrten des 34-jährigen Angeklagten nach Nürnberg stehen“, sagte er. Da sei wohl die größte Menge des Rauschgifts verkauft worden. Besonders interessierte das Gericht, ob er beteiligt war oder nichts weiter davon wusste. „Sie können jetzt auf einfache, unwiderlegbare und nachvollziehbare Art klarstellen, was ihre Rolle hier war. Wenn Sie das nicht tun, denken sich sowohl das Gericht als auch die Staatsanwaltschaft ihren Teil anhand dessen, was bekannt ist“, sagte der Richter. Es hätten sich durch die Telefonüberwachung der Kriminalpolizei einige Fragen ergeben. „Dass Sie sich so oft und auch zu außergewöhnlichen Uhrzeiten über den Verlauf der Nürnberg-Fahrten erkundigt haben, geht über das Freundschaftliche hinaus und ist sehr komisch“, sagte der Richter. So habe er sich nicht nur einmal frühmorgens nach der Rückkehr des 34-Jährigen aus Nürnberg mit diesem getroffen.

Deutlich wurde auch: Der Richter ist unzufrieden, dass man am vierten Verhandlungstag noch immer nicht die angekündigte Einlassung gehört habe. Nach 45 Minuten Beratung erklärte die Anwältin, dass es sich nun doch um eine Einlassung handele. „Es stimmt also, was Ihre Anwältin vorgelesen hat?“, fragte der Richter den 31-Jährigen, was dieser bejahte. Dennoch blieb er dabei, dass er den Kontakt zwischen dem 34-Jährigen und dem Abnehmer in Nürnberg nicht vermittelt habe, er sonst von den Fahrten keine Ahnung gehabt und mit seinen Anrufen nur ein freundschaftliches Interesse verfolgt habe. Er wisse, wer den Kontakt hergestellt habe, wolle aber aus „Angst um sein Leben“ keine Namen nennen. Fahrten nach Rülzheim, bei denen hauptsächlich Amphetamine verkauft wurden, sowie Drogenverkäufe im kleineren Rahmen im Raum Hückeswagen räumte er ein. Am Montag wird weiter verhandelt.

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