Langenfeld Brandhaus verliert Denkmalschutz

Langenfeld · Der Eigentümer hat mehrfach erfolglos gegen die Unterschutzstellung geklagt.

 Das Brandhaus an der Düsseldorfer Straße 226 in Langenfeld darf nun abgerissen werden.

Das Brandhaus an der Düsseldorfer Straße 226 in Langenfeld darf nun abgerissen werden.

Foto: Matzerath, Ralph (rm-)

Bereits Anfang Januar hat die Untere Denkmalbehörde, also die Stadt Langenfeld, dem Eigentümer der Immobilie an der Düsseldorfer Straße 226 die Abrisserlaubnis erteilt. Das wird die Stadt den Mitgliedern des Planungs-, Umwelt- und Klimaausschusses am kommenden Donnerstag mitteilen.

Wie berichtet, hat es in dem Haus bereits zweimal gebrannt, zuletzt am 12. August 2022. Die Staatsanwaltschaft ermittelt noch wegen Brandstiftung. Beim zweiten Brand sind große Teile des Obergeschosses so stark beschädigt worden, dass das Dach einsturzgefährdet ist. Die Eigentümer haben am 23. August daraufhin eine denkmalrechtliche Erlaubnis erbeten, das Haus abzureißen. Da auch das rheinische LVR-Amt für Denkmalpflege zu der Auffassung gelangt war, dass bei einer Wiederherstellung des Gebäudes die schützenswerten Merkmale verloren gehen würden, hat auch die übergeordnete Behörde gegen die Absicht der Stadt, die Abrisserlaubnis zu erteilen, keine Einwände erhoben. Das Denkmal wird nun von Amts wegen aus der städtischen Liste gelöscht, heißt es in der Informationsvorlage für den Ausschuss.

Das „Wohnhaus mit Stallanbau Düsseldorfer Straße 226“ aus dem Jahr 1914 wurde am 22. Oktober 2019 als typisches Denkmal für Reformarchitektur in die Denkmalliste der Stadt Langenfeld aufgenommen. Der Eigentümer hat dagegen am 30. Januar 2020 geklagt – erfolglos, auch in der Berufung vor dem Oberverwaltungsgericht. In der Nacht vom 17. auf den 18. März 2020 hat es zum ersten Mal in dem Haus gebrannt. Die Ermittlungen wegen Brandstiftung liefen ins Leere. Der Eigentümer stellte erneut einen Antrag auf Abbruch. Der wurde zurückgewiesen – ebenso wie die darauffolgenden Klagen vor dem Verwaltungs- und dem Oberverwaltungsgericht. Jetzt, nach dem zweiten Brand und der Einschätzung des LVR, ist der Weg zum Abriss für den Eigentümer frei.

2018 hatte das alte Einfamilienhaus mit dem markanten Giebel den Eigentümer gewechselt. Dieser hat zügig einen Abrissantrag bei der Stadt Langenfeld gestellt. Doch die Stadt hielt sich zurück, hat zunächst prüfen lassen, ob das Haus denkmalwürdig ist, was der Landschaftsverband Rheinland als Denkmalbehörde bestätigte.

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