Monheimer baut Unfall unter Drogeneinfluss Radfahrer fährt Fußgänger an und verletzt ihn

Langenfeld · Unter Drogeneinfluss baut ein 47-jähriger Monheimer am Mittwochabend in einen Unfall. Dabei verletzt er einen Fußgänger, der auf der Heckenstraße in Langenfeld unterwegs ist.

 Auf der Langenfelder Heckenstraße übersieht ein Monheimer Radfahrer den Spaziergänger und fährt den Mann aus Solingen an. Foto: Polizei Mettmann

Auf der Langenfelder Heckenstraße übersieht ein Monheimer Radfahrer den Spaziergänger und fährt den Mann aus Solingen an. Foto: Polizei Mettmann

Foto: Polizei Mettmann

Langenfeld (dh) Unter Drogeneinfluss hat ein 47-jähriger Monheimer am frühen Mittwochabend, 4. Mai, einen Spaziergänger angefahren.

Nach Angaben der Polizei übersieht der Radfahrer gegen 18.15 Uhr auf der Heckenstraße in Langenfeld, die in diesem Bereich nur ein asphaltierter Feldweg zwischen Alter Knipprather Weg und erster Wohnbebauung in Berghausen ist, den Fußgänger und verletzt ihn leicht.

Zur Unfallzeit ist der 47-jährige Radler aus Monheim mit seinem dunkelgrauen Mountainbike der Marke Checker Pig auf der Heckenstraße in Fahrtrichtung Alter Knipprather Weg unterwegs. Im Bereich des Feldweges fährt er von hinten auf einen 45-jährigen Mann aus Solingen auf. Durch die Wucht des Aufpralls stürzt der 45-Jährige und verletzte sich dabei leicht. Ein Krankenwagen bringt ihn ein örtliches Krankenhaus, das er nach ambulanter ärztlicher Behandlung wenig später wieder verlassen kann.

Der Fahrradfahrer stürzt bei der Kollision nicht und bleibt selber unverletzt. Einen Schaden an dem Mountainbike können die Polizisten nicht feststellen. Dafür bemerken die Polizisten das etwas bei dem Monheimer nicht stimmt. Der Atemalkoholtest ergibt einen Wert von nur knapp 0,3 Promille (0,13 mg/l).

Der zusätzliche Drogenschnelltest zeigt jedoch den Konsum illegaler Drogen an.Daraufhin räumt der 47-Jährige den zeitnahen Konsum von Cannabis, Kokain, Heroin und Methadon ein. Die Langenfelder Polizisten leiten ein Strafverfahren wegen Straßenverkehrsgefährdung und Körperverletzung ein. Zusätzlich ordnen sie eine Blutprobe an und untersagen dem Radler das Weiterfahren.

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