Krefeld Regionalrat: Keine neuen Siedlungsbereiche in Krefeld

Krefeld · Niederlage für die Bezirksregierung: Sie befürwortete Flächen im Bereich Ottostraße und Oppum-Süd.

(vo) Gegen den Willen der Planungsfachleute in der Bezirksregierung werden in Krefeld keine neuen Allgemeinen Siedlungsbereiche (ASB) ausgewiesen. Dies hat die Mehrheit aus CDU, SPD und FDP im Regionalrat der Bezirksregierung durchgesetzt. Die Bezirksregierung hatte vorgeschlagen, trotz Bedenken Flächen im Bereich Am Obergplatz / Ottostraße sowie in Oppum-Süd für Baulandentwicklungen vorzusehen. Damit haben sich die zahlreichen Bürgerproteste in Krefeld voll durchgesetzt.

Hintergrund: Die Bezirksregierung hat die Kommunen in ihrem Gebiet aufgefordert, neue Siedlungsbereiche ins Auge zu fassen, um für den Zustrom an Neubürgern ins Rheinland Wohnraum schaffen zu können. Für Krefeld war schnell klar, dass es für keine der Flächen, die von der Krefelder Verwaltung als potenzielle Gebiete aufgelistet worden waren, einen Konsens für eine mögliche Entwicklung geben würde. Die beiden Krefelder Mitglieder im Regionalrat, Manfred Läckes (CDU) und Jürgen Hengst (SPD), haben dann auch erklärt, im Regionalrat gegen alle Flächen zu stimmen (wir berichteten).

Für die entscheidende Sitzung stand dann eine Vorlage der Bezirksregierung zur Abstimmung, in der an den Gebieten Ottostraße und Oppum-Süd festgehalten wurde. Die Fachleute der Behörde erklärten dazu, „die vorgetragenen Probleme können im Rahmen der Bauleitplanung gelöst oder zumindest hinreichend abgemildert werden“; teilweise sollten negative Auswirkungen in Kauf genommen werden „aufgrund der sehr guten Eignung der Flächen für den regionalen Bedarf“. Bedingung für die Ottostraße: Diese Fläche sollte nur dann ins Auge gefasst werden, wenn dort tatsächlich ein Schienenhaltepunkt in Betrieb geht. Doch der Antrag fiel durch, die Mehrheit strich schließlich alle Flächen.

Der Regionalrat ist ein politisches Gremium für den Regierungsbezirk, in dem die Landesplanung des Regierungsbezirks festgelegt wird. Dazu gehört auch die Ausweisung von Allgemeinen Siedlunsgbereichen im Gebietsentwicklungsplan, die als potenzielle Bauflächen in Frage kommen. Wichtig: ASB-Flächen werden nicht zwingend Baugebiet;  die Entscheidung darüber bleibt allein beim Rat der Stadt.

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