Die Wasserschutzpolizei überwacht das Badeverbot in Krefeld In Krefeld lockt der Rhein: Im Fluss kann eine Erfrischung tödlich sein

Krefeld · Das Baden ist im Bereich Bataverstraße/Hentrichstraße bis Rheinuferstraße verboten. „Unter anderem durch die Sogwirkung der Schiffe besteht Lebensgefahr“, so ein Sprecher der Stadtverwaltung.

 Der Rhein bei Krefeld ist eine Bundeswasserstraße mit erheblichem Schifffahrtsaufkommen und kein ausgewiesenes Badegewässer.

Der Rhein bei Krefeld ist eine Bundeswasserstraße mit erheblichem Schifffahrtsaufkommen und kein ausgewiesenes Badegewässer.

Foto: Lammertz, Thomas (lamm)

Sommer, Sonne, Badespaß – Gerade in Zeiten von Corona suchen Wasserbegeisterte Seen und Flüsse auf und stürzen sich ins kühle Nass. Im Krefeld lockt unter anderem der Rhein. Dort kann eine Erfrischung tödlich sein. Bei den derzeit hohen Temperaturen zieht es viele Menschen ins kühle Nass. Den Rhein sollte man sich jedoch ausdrücklich nicht für eine Abkühlung aussuchen. Er ist eine Bundeswasserstraße mit erheblichem Schifffahrtsaufkommen und kein ausgewiesenes Badegewässer. „Selbst für gute Schwimmer besteht beim Baden im Rhein unter anderem durch die Sogwirkung der Schiffe Lebensgefahr“, so ein Stadtsprecher.

Die Verwaltung warnt ausdrücklich vor dem Baden im Rhein. Im Zuständigkeitsbereich des Wasser- und Schifffahrtsamtes Duisburg-Rhein ist das Baden gemäß Verordnung über das Baden in der Bundeswasserstraße Rhein auf der Krefelder Rheinseite zwischen Stromkilometern 763,0 und 766,5 verboten. Dies betrifft den Bereich Bataverstraße/Hentrichstraße bis Rheinuferstraße (ehemals Bayer-Casino). Der Streckenabschnitt liegt im Eigentum der Hafen Krefeld GmbH. Die Verbote sind im Bundeswasserstraßengesetz sowie in der Verordnung über das Baden in den Bundeswasserstraßen Rhein und Schifffahrtsweg Rhein-Kleve geregelt. So gilt 100 Meter oberhalb und unterhalb von Rheinhäfen absolutes Badeverbot. An Brücken, Schiffs- und Fährladestellen, Schleusen, Vorhäfen, Umschlagstellen und Werften darf auf keinen Fall geschwommen werden.

Die Überwachung der Badeverbote erfolgt durch die Dienststellen der Wasserschutzpolizei der Länder. Im Umfeld von zum Beispiel Strandgaststätten, Liegestränden oder vergleichbaren Angeboten, die Menschen gezielt an Flussufer führen, besteht aus Gesichtspunkten der Verkehrssicherungspflicht auch die Verpflichtung des Betreibers, vor Gefahren des Badens in ausreichendem Umfang zu warnen. Eine solche Einrichtung besteht auf Krefelder Stadtgebiet jedoch nicht.

Das Baden im Rhein oder in anderen Naturgewässern erfolgt auf eigene Gefahr. Experten sagen: „Grundsätzlich gilt beim Rheinschwimmen: Bleib in Ufernähe. Meide Brückenpfeiler, Stauwehre, Schleusen und Kraftwerke. Strömungen, Strudel und Bauteile sind dort lebensgefährlich oder können zu schweren Verletzungen führen. Und geh nicht allein, sondern zu mehreren schwimmen.“

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