Verwaltung in Krefeld warnt vor Schwimmen im Rhein Freibad Bockum öffnet Samstag für Schwimmer

Krefeld · Aufgrund der aktuellen Inzidenzwerte darf die Freibadanlage nur zum Zweck der Sportausübung angeboten werden. Deshalb wird zunächst ausschließlich Schwimmern die Nutzung der Anlage ermöglicht.

 Wie im vergangenen Jahr findet die Freibadsaison in Bockum derzeit unter den Vorgaben der Corona-Schutzverordnung statt.

Wie im vergangenen Jahr findet die Freibadsaison in Bockum derzeit unter den Vorgaben der Corona-Schutzverordnung statt.

Foto: Lammertz, Thomas (lamm)

Die Freibadsaison im Krefelder Badezentrum Bockum startet am kommenden Samstag, 5. Juni. Aufgrund der aktuellen Inzidenzwerte darf die Freibadanlage nur zum Zweck der Sportausübung angeboten werden. Deshalb wird zunächst ausschließlich Schwimmern die Nutzung der Anlage ermöglicht. Dazu werden die Öffnungszeiten in folgenden Zeitfenstern angeboten: montags von 13 bis 17 Uhr und von 18 bis 20 Uhr, dienstags bis freitags von 10 bis 12 Uhr, von 13 bis 17 Uhr und von 18 bis 20 Uhr sowie Samstag/Sonntag von 10 bis 12 Uhr und von 13 bis 18 Uhr. Wie im vergangenen Jahr findet die Freibadsaison unter den Vorgaben der Corona-Schutzverordnung statt. Gesundheit und Sicherheit von Badegästen und Mitarbeitern stehen weiterhin im Vordergrund. Ein Freibadbesuch von Familien mit Kleinkindern bzw. Nichtschwimmern ist derzeit noch nicht möglich, zumal die Nutzungen der Liegewiesen, des Kleinkinderbereichs und der Rutschen derzeit noch entfallen. Den Badegästen kann zudem ausschließlich der Außenbereich zur Verfügung gestellt werden.

Der Zutritt zur Freibadanlage erfolgt unter Vorlage der Nachweise: negativer Corona-Schnelltest (kein Selbsttest), digital oder schriftlich bestätigt, nicht älter als 48 Stunden oder Impfpass, über eine vollständige Impfung, mindestens 14 Tage zurückliegend oder Genesung, digital oder schriftlich bestätigt über positive PCR oder PoC-PCRTestung, mindestens 28 Tage aber maximal sechs Monate zurück jeweils in Verbindung (mit entsprechendem Ausweisdokument). Zum Freibadstart steht zunächst ausschließlich das Mehrzweckbecken zur Verfügung. Dort sind aktuell maximal 60 Schwimmer pro Zeitfenster zugelassen. Das Sportbecken kann voraussichtlich am Samstag, 19. Juni, in Betrieb genommen werden. Ursache dafür sind erforderliche Arbeiten am Beckenkopf, die aufgrund der schlechten Witterungsverhältnisse der vergangenen Wochen noch nicht abgeschlossen werden konnten. Bei weiter fallenden Inzidenzwerten (stabil mindestens fünf Tage hintereinander unter die Marke von 50 Fällen je 100.000 Einwohner binnen sieben Tagen) können dann wieder bis zu 600 Badegäste pro Zeitfenster das Freibad besuchen. Sowohl die Liegewiese, wie auch der Kleinkinderbereich und die Rutschenanlagen dürfen dann auch genutzt werden. Hierüber wird die Verwaltung gesondert informieren.

Bei den derzeit hohen Temperaturen zieht es viele Menschen ins kühle Nass. Den Rhein sollte man sich jedoch ausdrücklich nicht für eine Abkühlung aussuchen. Er ist eine Bundeswasserstraße mit erheblichem Schifffahrtsaufkommen und kein ausgewiesenes Badegewässer. Selbst für gute Schwimmer besteht beim Baden im Rhein unter anderem durch die Sogwirkung der Schiffe Lebensgefahr. Die Stadt Krefeld warnt ausdrücklich vor dem Baden im Rhein. Im Zuständigkeitsbereich des Wasser- und Schifffahrtsamtes Duisburg-Rhein ist das Baden gemäß Verordnung über das Baden in der Bundeswasserstraße Rhein auf der Krefelder Rheinseite zwischen Stromkilometern 763,0 und 766,5 verboten. Dies betrifft den Bereich Bataverstraße/Hentrichstraße bis Rheinuferstraße (ehemals Bayer-Casino). Der Streckenabschnitt liegt im Eigentum der Hafen Krefeld GmbH.

Die Verbote sind im Bundeswasserstraßengesetz sowie in der Verordnung über das Baden in den Bundeswasserstraßen Rhein und Schifffahrtsweg Rhein-Kleve geregelt. So gilt 100 Meter oberhalb und unterhalb von Rheinhäfen absolutes Badeverbot. An Brücken, Schiffs- und Fährladestellen, Schleusen, Vorhäfen, Umschlagstellen und Werften darf auf keinen Fall geschwommen werden. Die Überwachung der Badeverbote erfolgt durch die Dienststellen der Wasserschutzpolizei der Länder. Im Umfeld von zum Beispiel Strandgaststätten, Liegestränden oder vergleichbaren Angeboten, die Menschen gezielt an Flussufer führen, besteht aus Gesichtspunkten der Verkehrssicherungspflicht auch die Verpflichtung des Betreibers, vor Gefahren des Badens in ausreichendem Umfang zu warnen. Eine solche Einrichtung besteht auf Krefelder Stadtgebiet jedoch nicht. Das Baden im Rhein oder in anderen Naturgewässern erfolgt auf eigene Gefahr.

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