Krefeld Hafen in Denkmal-Zwickmühle

Krefeld · Das historische Speichergebäude von Roters und Buddenberg soll in die Denkmalliste aufgenommen werden. Das würde die planerischen Möglichkeiten zur Erschließung des Hafens weiter einengen.

 Die Hafendrehbrücke ist ein Nadelöhr und soll aus der Denkmalliste herausgenommen werden.

Die Hafendrehbrücke ist ein Nadelöhr und soll aus der Denkmalliste herausgenommen werden.

Foto: Königs, Bastian

Die Entwicklung des Krefelder Hafens hängt gleichsam am Denkmalschutz: Die Rheinhafendrehbrücke steht einer zeitgemäßen modernen Erschließung der Hafenflächen seit längerem schon im Weg. Jetzt droht den Planern eine weitere zu beachtende Hürde bei der Suche nach einer Lösung für die Entwicklung des Wirtschaftstandorts direkt am Rhein.

 Die Eigentümer von Roters und Buddenberg wissen noch nichts von den Absichten, ihr Speichergebäude unter Denkmalschutz zu stellen.

Die Eigentümer von Roters und Buddenberg wissen noch nichts von den Absichten, ihr Speichergebäude unter Denkmalschutz zu stellen.

Foto: Thomas Lammertz

Das historische Silogebäude der Firma Roters und Buddenberg soll in die Denkmalliste aufgenommen werden. Damit wären die Chancen weiter reduziert, den Hafen in seinen Zu- und Abfahrtsmöglichkeiten für die kommenden Jahrzehnte wettbewerbsfähig aufzustellen.

Die Stadt erklärt auf Anfrage: "Die Betriebsgebäude der Firma Roters und Buddenberg sind ein Bestandteil der künftigen Gesamtentwicklung des Krefelder Rheinhafens. Der Denkmalwert des Objektes wird derzeit geprüft. Das Eintragungsverfahren in die Denkmalliste läuft folgendermaßen ab: Der Landschaftsverband Rheinland erstellt ein Gutachten zum Denkmalwert des Gebäudes. Dann findet die Anhörung des Eigentümers durch die örtliche Denkmalbehörde statt, wobei sich der Eigentümer zur Eintragung in die Denkmalliste äußern kann. Danach erst werden die Beschlüsse zur Denkmaleintragung in der zuständigen Bezirksvertretung und im Denkmalausschuss gefasst."

Die Eigentümer des Silos erklärten, ihnen sei von diesen Bestrebungen nichts bekannt. "Unser Schwerpunkt liegt im Umgang mit Getreide und Ölsaaten. Das Lagerhaus besteht aus Gebäuden ver-schiedener Epochen, in denen früher eine der modernsten Mühlen Deutschlands tätig war. Als wir dieses Objekt übernahmen, wurde es bereits zur Lagerung von Getreide und anderen Produkten genutzt", heißt es auf der Homepage des Unternehmens, das bis 1994 im Duisburger Innenhafen angesiedelt war und dort Immobilien nutzte, die heute ebenfalls unter Denkmalschutz stehen.

Ihr Betrieb sei schiffseitig sowohl von den ARA-Häfen (Antwerpen, Rotterdam, Amsterdam) als auch über das Europäische Wasserstraßennetz optimal zu erreichen. Ebenso günstig sei die Anbindung an das Fernstraßennetz, lobt das Unternehmen den Standort Krefeld.

Für die Rheinhafendrehbrücke versuchen die Verantwortlichen in Stadt und Hafen, das Einverständnis des Rheinischen Amtes für Denkmalpflege zu bekommen, um das technische Meisterwerk aus der Liste der Denkmäler entfernen zu dürfen. "Düsseldorf hat das mit seiner als Tausendfüßler bekannten Hochstraße auch geschafft", sagt Planungsdezernent Martin Linne.

Die Bemühungen seien allerdings noch in einem sehr frühen Stadium, erklärte er auf Anfrage. "Wir müssen eine fachgutachterliche Einschätzung erarbeiten lassen über den Zustand der Brücke, die Sanierungsmöglichkeiten und den -aufwand sowie die funktionalen Einschränkungen", sagt Linne.

Die Fertigstellung des Gutachtens und das Einreichen bei der zuständigen Behörde sei dann der formale Einstieg, um die Brücke aus dem Denkmalschutz herauszunehmen. Mit einer Beseitigung der Brücke könnte dann die lang ersehnte Verbesserung der Erschließung des Hafens beginnen.

(RP)
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