Krefeld Kita: Schutz vor Krankheitswelle

Krefeld · Mit einem neuen Konzept versucht das Krefelder Jugendamt, die Krankheitswelle in den städtischen Kindertagesstätten einzudämmen: Nach Krankheiten müssen die Jungen und Mädchen mindestens einen Tag fieberfrei sein, ehe sie wieder eine Kindertagesstätte besuchen dürfen.

Eltern müssen dies mit ihrer Unterschrift bezeugen, dafür sollen die Eltern jetzt seltener Gesundschreibungsatteste einreichen müssen.

Jugendamtsleiter Gerhard Ackermann sagt: "Wir haben die Erfahrung gemacht, dass Eltern Kinder nach oder während Krankheiten immer wieder zu früh in die Kitas gebracht und so andere Kinder und das Personal angesteckt haben. Das neue Verfahren hat sich bisher bewährt."

Bei den 3092 Krefelder Kita-Kindern und dem Personal steigt der Krankenstand derzeit rapide: Husten, Fieber, Schnupfen. Früher war es so, dass Eltern mit den Kindern immer wieder zum Arzt kommen mussten und der die Kinder irgendwann gesundschrieb. Sowohl Ärzte als auch Eltern bemängelten laut Ackermann, dass auch bei normalen Erkrankungen Atteste von den Kitas verlangt wurden. "Das war erstens zeitaufwendig und zweitens mussten die Atteste auch bezahlt werden", sagt Dr. Alexander von Stülpnagel, Kinderarzt vom Ostwall — zwischen drei und fünf Euro nähmen die Krefelder Kinderärzte.

Zusammen haben sich Gesundheitsamt und Kinderärzte für die besonders häufig auftretenden fiebrigen Luftwegsinfekte und Magen-/Darminfekte neue Regelungen erdacht: Grundsätzlich darf ein Kind bei einem fiebrigen Luftwegsinfekt nicht die Kita besuchen. Erst wenn es 24 Stunden ohne fiebersenkende Medikamente fieberfrei ist (die Körpertemperatur ist unter 38 Grad Celsius) und sein Ess-, Trink-, Spiel- und Schlafverhalten wieder normal sind, darf es wieder in die Einrichtung kommen. Wenn ein Kind einen Magen-/Darminfekt hat, darf es grundsätzlich für drei Tage die Kita nicht besuchen.

Erst wenn es nach Ablauf der drei Tage in den letzten 24 Stunden ohne fiebersenkende Medikamente fieberfrei, kein Erbrechen mehr aufgetreten ist und sein Ess-, Trink-, Spiel- und Schlafverhalten wieder normal sind, sowie der letzte Stuhlgang normal geformt ist, darf es wieder in die Einrichtung kommen. Sollten die Eltern der Auffassung sein, ihr Kind sei vor Ablauf der drei Tage wieder gesund und möchten es in die Kita bringen, benötigen sie ein ärztliches Attest.

(RP/rl)
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