Brachfläche in Kleinenbroich Neue Pläne für Wohngebiet an der Carbonnestraße

Korschenbroich · Nach fünf Jahren Stillstand befasste sich der Ausschuss für Stadtentwicklung wieder mit einer brach liegenden Fläche in Kleinenbroich. Dort soll ein Wohngebiet entstehen. Das alte Konzept wurde erheblich überarbeitet.

 Der Blick von der Bahnhofstraße auf das brach liegende Gelände in Kleinenbroich, auf dem ein Wohngebiet entstehen soll.

Der Blick von der Bahnhofstraße auf das brach liegende Gelände in Kleinenbroich, auf dem ein Wohngebiet entstehen soll.

Foto: Bauch, Jana (jaba)

Für den Bebauungsplan „Carbonnestraße“ beabsichtigt die Stadt im Innenbereich des Ortsteils Kleinenbroich, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für ein Wohngebiet zu schaffen. Vorgesehen ist die Planung auf einer Fläche, die ehemals von einem Gartenbaubetrieb genutzt wurde, jedoch seit etlichen Jahren brach liegt. Öffentlich diskutiert wurde die Planung bereits vor fünf Jahren, doch aufgrund von Einsprüchen gewerbetreibender Nachbarn wurde die Planung nicht mehr weiter verfolgt. Nun ist eine Einigung erfolgt, und der Plan soll mit einem modifizierten Konzept einer neuen Nutzung zugeführt werden. Es handelt sich dabei um sieben Mehrfamilienhäuser sowie um die Angebotsplanung für ein weiteres Gebäude. Die Grundstücke stehen im Eigentum der Stadt Korschenbroich und der Wirtschaftsförderungsgesellschaft.

Am Dienstag befasste sich der Ausschuss für Stadtentwicklung, Planung und Denkmalpflege mit diesem Vorhaben. Eingangs der zunächst öffentlichen Sitzung gab es einen Protest durch den Kleinenbroicher Horst Erdenberger. „Ihr vernichtet die einzige grüne Lunge in Kleinenbroich“, sprach er die Ausschussvertreter direkt an. Ein Vorwurf, der nicht ganz unberechtigt scheint, machte doch der BUND in einem Schreiben an die Verwaltung bereits darauf aufmerksam, „dass die Bodenschutzklausel in Korschenbroich eh eine untergeordnete Rolle spielt.“

Vorwürfe, die Beigeordneter Georg Onkelbach, zuständiger Fachbereichsleiter, entkräftete: „Alles, was hier verloren geht, wird in die neue Begrünung eins zu eins übernommen.“ Auflagen werden, so der Beigeordnete, erfüllt, und es gebe kaum Bedenken seitens der zuständigen Ämter und Behörden. In Auftrag gegebene Gutachten bestätigen das: “Die Flächen des Plangebiets und des nahen Umfeldes unterliegen keinem Schutz nach BNatSchG (z. B. als gesetzlich geschütztes Biotop, Landschaftsschutzgebiet etc.) und gelten auch nicht als schutzwürdiges Biotop (gemäß Biotopkataster NRW beim LANUV). Das Vorhaben kann bei Einhaltung der Vermeidungsmaßnahmen aus artenschutzrechtlicher Sicht durchgeführt werden.“

Das Plangebiet liegt innerhalb des Siedlungsbereiches Kleinenbroichs, zwischen der „Bahnhofstraße“ im Osten, dem „Holzkamp“ im Westen und der „Von-Stauffenberg-Straße“ im Süden und umfasst etwa zehn Hektar. Es handelt sich vorwiegend um Grünlandbrachen und Gehölzbeständen. Nach Erarbeitung eines neuen Konzeptes, in dem viele Anregungen berücksichtigt werden konnten, wurde ein Investor gefunden, der die Grundstücke erworben hat. Das nun überarbeitete Konzept unterscheidet sich erheblich von den Unterlagen des Jahres 2014.

Ein bereits verplantes Grundstück im Bereich wurde nach kurzer Beratung durch den Ausschuss aus der Planung herausgenommen, da noch keine feste Verwendung vorlag. Um Missbrauch vorzubeugen, soll die Stadt, so die Empfehlung, das Grundstück kaufen, um es später entweder weiter zu veräußern oder als Grünfläche zu belassen. Der Beschluss wurde einstimmig angenommen und wird in die folgenden Planungen einbezogen.

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