FDP-Antrag in Kempen Wie weit man Bauherren reglementiert

Kempen · Die Kempener Liberalen haben einen erneuten Vorstoß unternommen, die Gestaltungsregelungen für Baugebiete zu lockern. Bereits 2016 hatte die FDP einen Antrag dazu gestellt. Auch diesmal empfiehlt die Verwaltung, ihn abzulehnen.

 Das Neubaugebiet „Auf dem Zanger“ in St. Hubert: Auch hier gibt es Vorschriften für die Gestaltung der Häuser und Vorgärten.

Das Neubaugebiet „Auf dem Zanger“ in St. Hubert: Auch hier gibt es Vorschriften für die Gestaltung der Häuser und Vorgärten.

Foto: Norbert Prümen

Wohnen in Kempen ist attraktiv, die von der Stadt ausgewiesenen Neubaugebiete erfreuen sich großer Beliebtheit. Grundstücke, die die Stadt selbst anbietet, sind im Nu vergriffen. Seit Jahren gibt es Wartelisten von potenziellen Häuslebauern und das bei vergleichsweise hohen Grundstückspreisen. Auch Eigentumswohnungen oder erst recht preiswerte Mietwohnungen sind begehrt. Ein anderes Thema, das seit Jahren auch in Kempen diskutiert wird, ist die Frage, inwieweit die Stadt über Satzungen die Gestaltungen von Häusern, Gärten oder Vorgärten reglementieren soll. Die Kempener Liberalen hatten bereits 2016 einen Vorstoß unternommen, die Bestimmungen der Satzungen zu lockern. Im Dezember 2019 haben sie an ihren Antrag von damals erinnert. Schon 2016 hatte der damalige Technische Beigeordnete Stephan Kahl dem Ansinnen der Liberalen eine Absage erteilt. Auch sein Nachnachfolger Torsten Schröder schlägt dem Planungsausschuss für dessen nächste Sitzung am kommenden Montag, 3. Februar (ab 18 Uhr im Kempener Rathaus am Buttermarkt) vor, den FDP-Antrag abzulehnen.

Die FDP erkennt durchaus an, dass es Gestaltungssatzungen für Baugebiete geben muss. „Denn die stellen wichtige Eckpfeiler für eine attraktive Stadtplanung dar. Nichtsdestotrotz bedeutet die Erarbeitung und Überprüfung einer Gestaltungssatzung erheblichen Aufwand für das Bauamt“, hatte die FDP-Fraktionsvorsitzende Irene Wistuba bereits 2016 argumentiert. Eine Vereinfachung der Vorschriften würde das Bauamt entlasten, meinen die Liberalen auch heute noch. Besonders mit Blick auf die Planungen für das neue Baugebiet im Kempener Westen halten die Freien Demokraten ihren Antrag aufrecht. Sie wünschen, dass bei Dach- und Fassadengestaltung sowie Einfriedung von Vorgärten den Häuslebauern mehr Freiheiten eingeräumt werden. Siedlungen sollen nicht durch einen Einheitslook langweilig wirken. In der Vielfalt könne eine besondere Attraktivität liegen, meinen die Liberalen.

 Das Neubaugebiet „An der Kreuzkapelle“ im Kempener Süden ließ verschiedene Baustile bei der Gestaltung durchaus zu.

Das Neubaugebiet „An der Kreuzkapelle“ im Kempener Süden ließ verschiedene Baustile bei der Gestaltung durchaus zu.

Foto: Kaiser, Wolfgang (wka)

Die Kempener Bauverwaltung meint indes, mit ihren bisherigen Gestaltungssatzungen für Baugebiete gut gefahren zu sein. Immerhin erfreue sich Kempen als Wohnort großer Beliebtheit. Im Rathaus hat man nicht den Eindruck, dass Bauwillige in großer Zahl einen Bogen um die Thomasstadt machen, weil hier möglicherweise zu strenge Bauvorschriften gelten. „Bei der Gestaltung der Siedlungsgebiete in Kempen ist weder das Extrem der Uniformität noch die Gleichgültigkeit der Identitätslosigkeit maßstabsgebend“, heißt es in der Vorlage für den Planungsausschuss. Bei den in Kempen erlassenen Gestaltungsvorschriften werde ein Kompromiss angestrebt zwischen Regelungstiefe und Baufreiheiten des Häuslebauers. Ins Feld führt die Bauverwaltung auch die Rechtssicherheit, die mit den Vorschriften verbunden ist. Für die gestalterischen Vorschriften gelte grundsätzlich das Gleiche wie für die planungsrechtlichen Regelungen in einem Bebauungsplan. Das Ansinnen der FDP bedeute „einen erheblichen Einschnitt mit einem weitgehenden Verzicht auf gestalterische Vorgaben“, so die Stadt.

Sie beruft sich auch darauf, dass die Gestaltungsregelungen von den meisten Hauseigentümern, Bauherren und Architekten in Kempen seit Jahren akzeptiert und beachtet würden. Die Vorschriften hätten sich bewährt. „Umso wichtiger ist es, Veränderungen behutsam vorzunehmen“, so die Stadt. Die Baugebiete würden auch nach vielen Jahren ihren Charakter bewahren.

Für künftige Baugebiete, etwa den Kempener Westen, will die Stadt aber nicht ausschließen, Bauherren erweiterte Gestaltungsmöglichkeiten einzuräumen. Dort könnten neue Gestaltungsformen getestet werden, ohne grundsätzliche Regeln gleich komplett über Bord zu werden. Klar ist: Eine allzu große Vereinfachung wird es nicht geben, weil das nach Ansicht der Experten im Bauamt zu schnell zu Wildwuchs beim Bauen führen könnte. Und das will man in jedem Fall verhindern.

Die Stadt Kempen sieht sich übrigens in ihrer Einschätzung nicht allein. Auch Kommunen in der Nachbarschaft haben entsprechende Gestaltungsvorschriften für Baugebiete. Auch dort fährt man gut damit.

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