Straßenverkehr in Hückeswagen Kreis: Generelle Ampelabschaltung nachts gibt’s nicht

Hückeswagen · Bereits 2015 hatte die Stadt Hückeswagen einen entsprechenden Antrag gestellt, um Ampeln nachts abzuschalten, der aber abgelehnt wurde. Das droht jetzt auch wieder.

 Die Ampelanlage an der Kreuzung Lindenbergstraße/Bachstraße: Wenn hier nachts die Lichter ausgehen, müssen sich Autofahrer sehr weit in die Kreuzung vortasten, um den Verkehr auf der Hauptstraße zu sehen.

Die Ampelanlage an der Kreuzung Lindenbergstraße/Bachstraße: Wenn hier nachts die Lichter ausgehen, müssen sich Autofahrer sehr weit in die Kreuzung vortasten, um den Verkehr auf der Hauptstraße zu sehen.

Foto: Joachim Rüttgen

Die Ampeln in der Schloss-Stadt sollen nachts abgeschaltet werden. Das jedenfalls forderte die SPD in einem Antrag – und der Stadtrat stimmte dem Vorschlag in der letzten Sitzung des Jahres 2021 auch einstimmig zu. Aber daraus dürfte nichts werden.

Am 21. Dezember informierte die Stadt Hückeswagen nach Angaben von Kreis-Pressesprecherin Jessica Schöler das Straßenverkehrsamt in Gummersbach über den entsprechenden Beschluss des Rates und stellte damit auch den diesbezüglichen Antrag. „Mit E-Mail vom selben Tag wurden die zu beteiligenden Stellen hierzu angehört: Polizei und Landesbetrieb Straßenbau NRW“, berichtet die Sprecherin.

In dieser Anhörung habe der Oberbergische Kreis auch Bezug auf einen entsprechenden Antrag der Stadt Hückeswagen aus dem Jahre 2015 genommen, der bereits negativ beschieden worden sei. „Studien der Unfallforschung der Versicherer sprechen gegen eine generelle Abschaltung der Lichtsignalanlagen bei Nacht“, teilt der Kreis auf Anfrage unserer Redaktion mit. Auch in anderen Kommunen des Kreises gebe es nach aktuellem Kenntnisstand bisher keine Nachtabschaltung von Lichtsignalanlagen.

Nicht zuletzt die im ablehnenden Bescheid von 2015 zitierte „Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung“ (VwV-StVO) macht nach Angaben von Jessica Schöler deutlich, dass es eine generelle Abschaltung der Anlagen bei Nacht nicht geben darf und es in jedem Einzelfall einer eingehenden Überprüfung bedarf.

In der Vorschrift heißt es wörtlich: „Lichtzeichenanlagen sollten in der Regel auch nachts in Betrieb gehalten werden; ist die Verkehrsbelastung nachts schwächer, so empfiehlt es sich, für diese Zeit ein besonderes Lichtzeichenprogramm zu wählen, das alle Verkehrsteilnehmer möglichst nur kurz warten lässt. Nächtliches Ausschalten ist nur dann zu verantworten, wenn eingehend geprüft ist, dass auch ohne Lichtzeichen ein sicherer Verkehr möglich ist. Solange die Lichtzeichenanlagen, die nicht nur ausnahmsweise in Betrieb sind, nachts abgeschaltet sind, soll in den wartepflichtigen Kreuzungszufahrten gelbes Blinklicht gegeben werden. Darüber hinaus kann es sich empfehlen, negative Vorfahrtzeichen (Zeichen 205 und 206) von innen zu beleuchten. Solange Lichtzeichen gegeben werden, dürfen diese Vorfahrtzeichen dagegen nicht beleuchtet sein.“

Jessica Schöler: „Abschließende Stellungnahmen zum aktuellen Antrag liegen bisher nicht vor.“

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