Terminvergabe für Hückeswagener Impfstelle wurde angepasst Boostern optimal nach fünf Monaten

Oberberg/Hückeswagen · Das Land NRW hat in seinem jüngsten Erlass seine Regeln für die Drittimpfungen geändert. Das Boostern ist jetzt schon früher möglich. Nach vier Wochen dürfen sich aber nur Menschen mit einer schwachen Immunabwehr den Impfstoff injizieren lassen.

 Der optimale Mindestabstand fürs Boostern nach der Zweitimpfung beträgt fünf Monate.

Der optimale Mindestabstand fürs Boostern nach der Zweitimpfung beträgt fünf Monate.

Foto: dpa/Oliver Berg

Nur Menschen mit einem schwachen Immunsystem und einer entsprechend erwartbar stark verminderten Impfantwort können frühestens vier Wochen nach der Zweit- die Booster-Impfung erhalten. Das stellt jetzt der Kreis klar und bezieht sich damit auf den aktuellen Erlass des Landesgesundheitsministeriums. „Hierbei handelt es sich nicht um eine Booster-Impfung im eigentlichen Sinne, sondern um eine Indikationsimpfung, die nach individueller ärztlicher Einschätzung des Risikoprofils erfolgt“, erläutert Kaija Elvermann, Leiterin des Kreisgesundheitsamts. „Für alle anderen Menschen besteht aus medizinischer Sicht keine Notwendigkeit, eine Booster-Impfung derartig früh durchzuführen.“ Für diese gilt: Die Booster-Impfung ist frühestens nach vier Monaten möglich.

Generell sollte die Drittimpfung jedoch fünf Monate nach der zweiten vorgenommen werden. „Tatsächlich kann eine zu frühe Boosterung bei gesunden Menschen zu einer verminderten Antikörperbildung und damit zu einer unzureichenden Immunantwort führen. Im schlimmsten Fall kann dies sogar zu massiven Nebenwirkungen führen“, stellt Kaija Elvermann klar. Sie empfiehlt jüngeren Oberbergern unter 60 Jahren mit intaktem Immunsystem deshalb, die fünf Monate einzuhalten: „Nach derzeitigem Kenntnisstand ist hier der empfohlene Zeitraum ausreichend, weil die Immunantwort länger aufrechterhalten wird“, sagt sie. In diesen Fällen schütze die Impfung nach der Erfahrung des Kreisgesundheitsamts zuverlässig vor schweren Krankheitsverläufen und Krankenhausaufenthalten.

Die Kreis passt die Terminvergabe für die Impfstellen im Internet unter www.obk.de/impfen im Bereich der Drittimpfungen jetzt auf die neue Vier-Monats-Frist an. Das gilt somit auch für die Hückeswagener Teststelle am Bahnhofsplatz. Auch am Impfmobil werden die neuen Landesregelungen zum Impfabstand von mindestens vier Monaten umgesetzt.

Impfungen nach vier Wochen für Personen mit einem schwachen Immunsystem bietet der Kreis ausschließlich in den Impfstellen nach Terminvereinbarung an. Wobei die Impfung nur bei der Vorlage eines eindeutigen ärztlichen Attestes vorgenommen wird, und die Indikation zur vorgezogenen Impfung obliegt dem jeweiligen Impfarzt. „Wir können nicht ausschließen, dass die vorgelegten Befunde für eine umfassende Beurteilung nicht ausreichen und wir interessierte Personen nicht impfen können“, betont Gesundheitsdezernent Ralf Schmallenbach. „Wir empfehlen immundefizienten Personen deshalb dringend, die Impfung in einer Haus- bzw. Facharztpraxis durchführen zu lassen, in der sie bereits aufgrund ihrer Erkrankung behandelt werden.“ Dort könne die notwendige individuelle Beratung umfassender erfolgen.

(büba)
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