Coronakrise Das dürfen Hildener und Haaner jetzt noch

Hilden/Haan · In Hilden und Haan gilt die neue Rechtsverordnung des Landes, die Verfügungen der Kommunen werden ausgesetzt. Dadurch dürfen wir wieder zu zweit auf die Straße. Was passiert aber, wenn ich jemanden zufällig mit seinen zwei treffe? Wir haben Ordnungsamtsleiter Michael Siebert diese und andere Fragen gestellt.

 Radfahren oder spazieren gehen ist weiterhin weiterhin erlaubt, so lange man nicht zu dritt unterwegs ist und nicht aus einer Familie oder einem gemeinsamen Haushalt stammt.

Radfahren oder spazieren gehen ist weiterhin weiterhin erlaubt, so lange man nicht zu dritt unterwegs ist und nicht aus einer Familie oder einem gemeinsamen Haushalt stammt.

Foto: dpa/Paul Zinken

Birgit Alkenings und Bettina Warnecke appellieren eindringlich an die Hildener und Haaner: Bleibt zu Hause! „Nur wenn wirklich alle ihre sozialen Kontakte einschränken, können wir die Verbreitung des Virus eindämmen“, sagt die Hildener Bürgermeisterin Birgit Alkenings. Angesichts der Tatsache, dass nun nicht mehr die jeweilige Allgemeinverfügung der Städte (nur noch alleine auf die Straße), sondern die Rechtsverordnung des Landes (bis zu zwei Personen erlaubt), sagt Haans Bürgermeisterin Bettina Warnecke: „Ich habe die Sorge, dass die Menschen nun wieder ihre sozialen Kontakte pflegen und damit die Verbreitung des Coronavirus befeuert wird.“ Doch was ist jetzt eigentlich noch erlaubt? Und was nicht? Wir haben Hildens Ordnungsamtsleiter Michael Siebert ein paar Fragen gestellt, die er uns beantwortet hat.

Darf ich jetzt noch auf die Straße?

Ja, es besteht keine Ausgangssperre, lediglich der Kontakt zu anderen Personen ist durch die Rechtsverordnung des Landes NRW beschränkt worden.

Was passiert, wenn ich zufällig jemanden treffe – darf ich mit ihm reden?

Ja, wenn Sie allein unterwegs sind und eine weitere Person treffen. Sind Sie bereits in Begleitung, dann ist ein kurzes „Hallo, wie geht’s?“ sicherlich unproblematisch. Aber halten Sie dennoch ausreichend Abstand (1,5 bis 2 Meter) und beschränken Sie das Gespräch auf ein Minimum. Telefonieren Sie doch stattdessen lieber.

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Was passiert, wenn ich mit meinen Kindern eine andere Mutter mit ihrem Kind treffe?

Ein solches Treffen ist unzulässig, weil mehr als zwei Personen, die nicht in einer häuslichen Gemeinschaft leben, zusammenkommen.

Darf ich im Wald oder im Park spazieren gehen oder Fahrrad fahren?

Ja, selbstverständlich. Frische Luft tut immer gut.

Was passiert, wenn ich einen Rohrbruch habe? Dürfen Handwerker noch ausrücken?

Ja. Handwerker und Dienstleister können ihrer Tätigkeit mit Vorkehrungen zum Schutz vor Infektionen weiterhin nachgehen. Ausgenommen sind nur solche, bei denen ein Mindestabstand von 1,5 Metern zum Kunden nicht eingehalten werden kann.

Wenn mein Auto kaputt geht – wird es noch repariert?

Ja, die Übergabe und spätere Rückgabe des Fahrzeugs in der Werkstatt ist unbedenklich und zeitlich nur von kurzer Dauer, beachten Sie nur den Mindestabstand. Lieferanten und Großhändler dürfen noch verkaufen und liefern.

Darf ich meinen Geburtstag zu Hause mit Freunden feiern?

Rechtlich ja. Aus Solidarität allen anderen Menschen gegenüber, sollte aber darauf verzichtet werden. Vergessen Sie bitte nie, dass insbesondere diese Form von Zusammenkünften, die über einen längeren Zeitraum stattfinden, das Übetragungsrisiko enorm steigern.

Darf ich weiterhin zu meiner Physiotherapie gehen?

Therapeutische Berufsausübungen, insbesondere von Physio- und Ergotherapeuten, bleiben gestattet, soweit die medizinische Notwendigkeit der Behandlung durch ärztliches Attest nachgewiesen wird und strenge Schutzmaßnahmen vor Infektionen getroffen werden.

Meine hochbetagte Mutter muss zum Arzt – darf ich Sie abholen und hinbringen?

Ja.

Darf ich mit meiner Laufgruppe Joggen gehen?

Nur wenn die Gruppe aus maximal zwei Personen besteht.

Darf ich meinen mobilen Friseur kommen lassen?

Nein. Dienstleistungen und Handwerksleistungen, bei denen ein Mindestabstand von 1,5 Metern zum Kunden nicht eingehalten werden kann (insbesondere von Friseuren, Nagelstudios, Tätowierern, Massagesalons), sind untersagt.

Essen gehen kann ich nicht mehr – darf ich mir Speisen bestellen und abholen? Darf ich sie mir liefern lassen?

Ja und ja. Wichtig: Der Verzehr von „verpackten“ To-go-Speisen ist in einem Umkreis von 50 Metern um die gastronomische Einrichtung untersagt. Das Liefern bestellten Essens nach Hause ist zugelassen.

Was passiert, wenn mich das Ordnungsamt beim Plausch mit zwei Nachbarn entdeckt?

Da es sich nicht um eine zwingend notwendige Zusammenkunft handelt, machen sich die Beteiligten strafbar und müssen dementsprechend mit Geldbuße und/oder Freiheitsstrafen rechnen. Sein Sie vernünftig und zeigen sich solidarisch!

Welche Strafen gibt es?

Verstöße werden als Ordnungswidrigkeiten mit einer Geldbuße bis zu 25.000 Euro und als Straftaten mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren verfolgt.

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