Gerichtsverhandlung Drohungen gegen Landrat: Geldstrafe für 69-Jährigen

Der Emmericher schickt im Zwei-Wochen-Rhythmus Drohmails an Wolfgang Spreen. Der CDU-Politiker sei ein „Schurke“, den man durch den „Fleischwolf jagen“ müsse. Hintergrund ist ein entzogener Jagdschein.

Geldstrafe für 69-Emmericher nach Drohung gegen Landrat Spreen
Foto: ove

Dem Landrat Wolfgang Spreen will ein 69-jähriger Emmericher zumindest alle 14 Tage „ein schönes Wochenende“ bescheren. So erklärte er sich vor dem Amtsgericht Kleve. Jeweils freitags um 9 Uhr schickt der Emmericher eine Mail an die Kreisverwaltung. Die Nachrichten haben es in sich. In diesen wird Spreen etwa ein „übler Schurke“, „Lügner und Betrüger“ oder „korrupter Lump“ genannt.

Der Landrat ging gegen die E-Mails rechtlich vor. So musste sich der Emmericher nun wegen Beleidigung in 23 Fällen verantworten. Bereits vor einigen Monaten war er wegen ähnlicher Äußerungen gegen Spreen verurteilt worden, die Entscheidung ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Am Mittwochmittag wurde der Rentner zu einer Geldstrafe von 6250 Euro verurteilt. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Haftstrafe gefordert.

Der Hintergrund des Ärgers ist ein nicht verlängerter Jagdschein des studierten Betriebswirts. Dem Angeklagten zu Folge wurde ihm zu Unrecht vorgeworfen, illegal Waffen besessen und seine Ex-Frau geschlagen zu haben. Die Entscheidung der Kreisverwaltung aus dem Jahr 2017, den Jagdschein nicht zu verlängern, sei rechtswidrig, so der Emmericher. „Ich lasse mir diese Willkür nicht gefallen“, sagte er.

So begann er, Mails an die Kreisjägerschaft Kleve zu schicken, deren Mitglied er sei. In Kopie aber setzte er neben zahlreichen weiteren Behörden und der Rheinischen Post den Landrat, der ausdrücklich angesprochen werden sollte. Dieser müsse sich vor der gesamten Jägerschaft für sein Verhalten entschuldigen, und zwar „mit dem Kopf zwischen den Beinen und arschleckend“. Auch solle Spreen „mit der Axt erschlagen“ werden, wenngleich der Emmericher auf das Ausweiden noch verzichten wolle. Solange die CDU „skrupellose Lügner“ wie Spreen ins Amt hebe und dort halte, dürfe man der Partei keine Stimme mehr geben.

„Ich habe kein Problem mit Recht und Gesetz“, glaubt der Emmericher. Gegen die Willkür öffentlicher Behörden dürfe er notfalls aber auch mit bewaffnetem Widerstand reagieren. „So weit sind wir aber noch lange nicht.“

Der Vorsitzenden Richterin zu Folge sind die Bedrohungen und Beleidigungen ernstzunehmend und nicht von der Meinungsfreiheit gedeckt. „Der Umfang und der Zusammenhang sind nicht in Ordnung“, sagte sie. Nicht nur, dass der Rentner den CDU-Politiker beleidigt habe, auch eine Staatsanwältin habe er in ihrer Ehre verletzt. Sie war für den vorherigen Prozess gegen ihn verantwortlich und stellte ebenfalls Strafanzeige.

Der jetzige Staatsanwalt erklärte, der Beschuldigte könne es sich nicht mehr erlauben, sich damit zu rühmen, Recht und Gesetz zu ehren. Immerhin kenne der Angeklagte offenbar den Artikel eins des Grundgesetzes nicht, der die Würde des Menschen für unantastbar erklärt. „Wenn Sie wollen, dass Ihre Äußerungen von der Freiheit der Meinungsäußerung abgedeckt werden, müssen Sie nach Übersee ziehen“, sagte er. Die Staatsanwaltschaft erkannte beim Angeklagten keine Reue. Um eine Kapitulation des Rechtsstaats zu verhindern, sei eine sechsmonatige Freiheitsstrafe angemessen. Der Emmericher entgegnete, zu wissen, was Recht und Unrecht ist. „Ich habe schon das Land verteidigt und Eide geleistet, als Sie noch in Windeln lagen“, sagte er in Richtung des Staatsanwalts. Die Verteidigerin plädierte auf Freispruch, immerhin gebe es rund um die Beleidigungen eine Vorgeschichte, die nicht abschließend rechtlich geklärt sei.

„Ich gehe davon aus, dass Sie weitere E-Mails schreiben werden“, sagte die Vorsitzende Richterin. Der Emmericher nickte zustimmend. Die letzte Nachricht verschickte er am vergangenen Freitag.

Auf eine Freiheitsstrafe verzichtete die Richterin. Immerhin sei der Beschuldigte ohne Vorstrafe, das vorherige Urteil sei nämlich noch nicht rechtskräftig. So wurde der Rentner zu einer Geldstrafe von 250 Tagessätzen á 25 Euro verurteilt.

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