Am Flughafen Düsseldorf Zwei Männer dürfen wegen fehlenden Impfschutzes nicht einreisen

Düsseldorf · Am Flughafen Düsseldorf sind zwei Männer bei der Einreise abgewiesen worden, die keinen vollständigen Impfschutz vorweisen konnten. Dies komme in letzter Zeit häufiger vor, heißt es von der Bundespolizei.

 Reisende warten am Flughafen Düsseldorf auf die Abfertigung (Archivbild).

Reisende warten am Flughafen Düsseldorf auf die Abfertigung (Archivbild).

Foto: dpa/Roland Weihrauch

Am Mittwoch hat die Bundespolizei am Düsseldorfer Flughafen zwei Reisende wegen fehlenden Impfschutzes an der Einreise gehindert. Einer Mitteilung vom Donnerstag zufolge wollten ein türkischer und ein brasilianischer Mann zu Besuchszwecken von Istanbul nach Deutschland einreisen. Beide hätten jedoch nur ein Impfzertifikat mit einem hierzulande nicht anerkannten Impfstoff – dem chinesischen Vakzin Sinovac – vorweisen können.

Ihnen sei deshalb die Einreise verweigert worden, sagt ein Sprecher. Passiere dies, dürften die Reisenden den Flughafen nicht verlassen und müssten sich so schnell wie möglich ein Rückflugticket kaufen und das Land wieder verlassen. Die aktuellen Einreiseregeln sehen vor, dass Drittstaatsangehörige bei der Einreise in die EU vollständig geimpft sein müssen – mit einem anerkannten Impfstoff, also etwa Biontech oder Moderna.

Es ist nicht das erste Mal, dass Reisende abgewiesen werden. In den vergangenen zehn Tage hätten die Beamten am Düsseldorfer Flughafen täglich mindestens eine Einreiseverweigerung wegen nicht anerkannter Impfstoffe aussprechen müssen, heißt es in der Mitteilung.

Die Bundespolizei bitte deshalb darum, vor Reiseantritt alle erforderlichen Einreisevoraussetzungen und Dokumente zu prüfen. Bei Virusvariantengebieten sei dies bereits Aufgabe der Fluggesellschaften, bei allen anderen Regionen seien die Reisenden selbst verantwortlich, sagt der Sprecher.

Kostenpflichtiger Inhalt Wegen Verstößen dagegen läuft derzeit auch ein Verfahren gegen eine Fluggesellschaft. 10.000 Euro soll die Airline bezahlen, weil sie Passagiere aus einem Risikogebiet befördert hatte, die nicht die geforderten Bestätigungen vorgelegt hatten. Die Geldbuße ist allerdings noch nicht rechtskräftig.

(kess)
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