Bundespolizei am Flughafen Düsseldorf JVA statt Flug in die Türkei

Düsseldorf · Bei drei Reisenden, die auf dem Weg in die Türkei waren, hat die Bundespolizei am Flughafen Düsseldorf festgestellt, dass sie mit Haftbefehlen gesucht wurden. Für einen Mann und eine Frau endete der Tag im Gefängnis. Unter anderem konnten auch Geldbußen nicht bezahlt werden.

Reisende warten vor der Sicherheitskontrolle auf dem Flughafen Düsseldorf auf ihre Abfertigung.

Reisende warten vor der Sicherheitskontrolle auf dem Flughafen Düsseldorf auf ihre Abfertigung.

Foto: dpa/Roland Weihrauch

Bei der Ausreisekontrolle verschiedener Flüge in die Türkei hat die Bundespolizei am Flughafen Düsseldorf am vergangenen Wochenende drei zur Festnahme ausgeschriebene Reisende verhaftet.

Bei der ersten Person handelte es sich um einen 22-jährigen Mann, der am Samstagmorgen nach Antalya in der Türkei ausreisen wollte. Während der Passkontrolle stellten die Bundespolizeibeamten fest, dass die Staatsanwaltschaft Oldenburg im September des letzten Jahres einen Haftbefehl wegen Sachbeschädigung gegen den Mann erlassen hatte.

Die Ersatzfreiheitsstrafe von 30 Tagen konnte der in Delmenhorst lebende Mann abwenden, indem er die Geldstrafe in Höhe von 900 Euro beglich. Im Anschluss konnte er seinen Flug nach Antalya antreten.

Am Samstagabend dann wurde bei der Ausreisekontrolle eines Fluges ins türkische Kayseri eine 47-Jährige kontrolliert. Dabei wurde festgestellt, dass das Amtsgericht Stuttgart im Juni 2018 einen Untersuchungshaftbefehl gegen die Frau verfügt hatte. Laut diesem wird der Beschuldigten gemeinschaftlicher gewerblicher Betrug vorgeworfen. Im November 2015 soll diese, gemeinsam mit weiteren Beschuldigten, bei einem Bankinstitut telefonisch mehrfach die Überweisung hoher vierstelliger Summen auf das eigene Konto veranlasst haben.

Aufgrund von Fluchtgefahr wurde die in den Niederlanden lebende Beschuldigte zur Fahndung ausgeschrieben. Nach ihrer Festnahme wurde sie dem zuständigen Haftrichter vorgeführt.

Zuletzt wurde am Sonntagmorgen ein 23-jähriger Mann kontrolliert, der einen Flug nach Istanbul gebucht hatte. Hier stellten die Beamten fest, dass die Staatsanwaltschaft Aurich im August 2021 einen Haftbefehl wegen der unerlaubten Einfuhr von Betäubungsmitteln gegen den im September 2020 Verurteilten ausgestellt hatte.

Der in Seevetal (Niedersachsen) lebende Mann konnte die Geldstrafe in Höhe von 2000 Euro vor Ort nicht begleichen und wurde daher an die zuständigen Justizbehörden übergeben.

(csr)
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