Am Düsseldorfer Flughafen entdeckt Fluggast schmuggelt Gold in Krippenfiguren

Düsseldorf · Ein Reisender aus dem Libanon wollte die Anmeldepflicht umgehen. Der Zoll am Düsseldorfer Flughafen entdeckte das Edelmetall in einem kreativen Versteck.

Goldschmuggel in Krippenfiguren
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Foto: HZA Düsseldorf

Das Röntgengerät, mit dem der Zoll routinemäßig Gepäckstücke durchleuchtet, zeigte die Schmuckstücke eindeutig an. Bloß im Koffer eines 54-Jährigen, der in Duisburg lebt und am Donnerstag mit einem Flieger aus dem Libanon in Düsseldorf gelandet war, glitzerte erst mal gar nichts. Neben Kleidungsstücken fanden sich darin nur Figuren einer  Weihnachtskrippe: drei Kamele, drei Könige, ein Ochse und ein Esel, dazu eine solarbetriebene Lampe.

Allerdings hatten die Figuren nicht nur den üblichen Filz unter den Füßen, sondern auch noch eine leicht feuchte Gipsschicht. Die Zöllner röntgten daraufhin Könige und Tiere, konnten so zumindest eine metallische Füllung entdecken. Und als der Gips dann von den Weisen aus dem Morgenland, wie das Hauptzollamt in seiner Mitteilung schreibt, abgekratzt war, kamen die in Aluminium gewickelten Goldstücke zum Vorschein. Unter den 33 Teilen, die rund 450 Gramm auf die Waage brachten, befanden sich demnach acht Armbänder, neun Ketten, fünf Ohrringe, sieben Münzen aus den Jahren 1912 bis 1918 und eine Goldunze (31,13 gr.).Auch in der Solarlampe gab es ein kleines Goldversteck.

Den Gesamtwert schätzt der Zoll auf 15.000 Euro, konnte ihn aber aufgrund der schwer lesbaren Prägungen noch nicht endgültig beziffern. Angeben müssen hätte der Reisende die Menge auf jeden  Fall, und auch den „grünen“ Ausgang am Zoll hatte er falsch gewählt. Weil er außerdem noch 6500 Euro Bargeld bei sich hatte, war der Freibetrag für Geld und geldähnliche Zahlungsmittel (wozu die alten Münzen und die Goldunze zählen) überschritten.  Deshalb leitete der Zoll  nicht nur ein Strafverfahren wegen versuchter Steuerhinterziehung (für den Schmuck) ein, sondern zusätzlich noch ein Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen der Nichtanmeldung von Barmitteln. Das Bargeld durfte der Beschuldigte zwar behalten, das Gold ist jedoch bis zum Abschluss des Verfahrens sichergestellt.

(sg)
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